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Freistellung der SBV für Schulungen

S
SSchmidt
Jan 2024 bearbeitet

Gibt es eine Pflicht der SBV die Termine mit dem AG (Abteilung) abzustimmen? Eigentlich kann man sich doch auch ohne Absprache freistellen? Oder täusche ich mich da? Vielen Dank!

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Community-Antworten (2)

E
enigmathika

26.01.2024 um 16:19 Uhr

In §179 SGB IX findest Du diesen netten Hinweis: (3) Die Vertrauenspersonen besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung [...] wie ein Mitglied des Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- oder Richterrates.

Da der Betriebsrat auf die betrieblichen Belange Rücksicht zu nehmen hat, würde ich davon ausgehen, dass das auch für die SBV gilt.

OH
Olav HB

26.01.2024 um 17:22 Uhr

Ergänzend zu dem Beitrag von Enigmathika:

Der SBV muss sich bei sein Vorgesetzten abmelden und ein voraussichtlichen Zeitpunkt des Rückkehrs angeben. Davon ausgehend, dass der SBV die betriebliche Belangen berücksichtigt hat (wie würde ein normal denkender Mensch entscheiden?), hat der SBV dann ein großer Entscheidungsspielraum. Sinnvoll ist es, wenn man für sich notiert mit wem man wo einen Termin hat und zwei oder drei kurze Notizen zum Thema macht. Zweifelt der AG die Erforderlichkeit an, kann er das Arbeitsgericht bitten die Erforderlichkeit festzustellen. Die Latte für den Arbeitgeber liegt hier sehr hoch, das AG schaut sich die Umstände zum zeitpunkt der Entscheidung an und nicht ob sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass es doch nicht so dringend war wie ursprünglich gedacht.

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