Erstellt am 24.01.2024 um 14:36 Uhr von Kehler
Die Reinigungskraft, sofern sie keine BRM ist, hat keinen Zugang solange keine BRM anwesend ist. Auch hat der Schlüssel nichts beim Pförtner zu suchen. (Eigene Regie des BR)
Der BR hat einen Anspruch auf ein Sicherheitsschloss außerhalb der allgemeinen Schließanlage. Der Anspruch ergibt sich aus § 40 Abs. 2 BetrVG. Das vom BR begehrte Sicherheitsschloss ist im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG erforderlich, um den BR in die Lage zu versetzen, in eigener Regie das Betriebsratsbüro vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Solange das Schloss des Betriebsratsbüros mit der allgemeinen Schließanlage verbunden ist, hat der Betriebsrat letztendlich keine Kontrolle darüber, wer aktuell über den Generalschlüssel der Hausschließanlage verfügt. Da die Einrichtung des Sicherheitsschlosses zudem nur mit überschaubaren Kosten verbunden ist, ist der Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG verpflichtet, das Sicherheitsschloss anzubringen (Arbeitsgericht Mannheim (Kammern Heidelberg), 13.05.1980 – 6 BV 4/80).
Näheres dazu unter:
https://www.betriebsratspraxis24.de/leserfragen/rechte-des-betriebsrats-abschliessbares-betriebsratsbuero-2023/
BetrVG § 34 Abs. 3
Erstellt am 25.01.2024 um 07:17 Uhr von Thomas63
Normal sind heute auch Reinigungskräfte/Firmen arbeitsmäßig getaktet.
Wir haben mit ihnen ausgemacht das Sie in einen festen Zeitslot,wo wir sicherstellen das jemand von uns da ist, sauber machen. Und wenn 3-4 mal im Jahr keiner da ist haben wir einfach Pech.
Vielleicht könnt Ihr ja auch so eine Absprache treffen.
Rechtlich hat Kehler schon alles geschrieben
Erstellt am 25.01.2024 um 08:45 Uhr von BRnewbie22
Vielen Dank für die Rückmeldung! Dann wissen wir Bescheid.
Erstellt am 25.01.2024 um 08:47 Uhr von Muschelschubser
Letztendlich habt Ihr die Verfügungsgewalt über das Büro.
Wenn diese über abschließbare Schränke und ein gesichertes EDV-System verfügt, obliegt es Euch, wer den Schlüssel bekommt.
Meiner Ansicht nach könnt Ihr selbst beurteilen, ob bei Betreten einer Reinigungskraft eine Datenpanne droht, oder ob alles lückenlos abgesichert ist.
Davon könnt Ihr abhängig machen, ob Ihr den Schlüssel irgendwo hinterlegt.
Die Idee mit dem Pförtner finde ich auch unglücklich.
Aber vielleicht kann man ja irgendwo einen Schlüsseltresor anbringen, dessen PIN nur Ihr und eine konkret benannte Reinigungskraft bekommt.
Wie gesagt, natürlich nur wenn i.S. Datenschutz alles absolut sicher ist.