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Intranet, Zensur und eigener FTP-Zugang - Gibt es speziell Urteile, die Personalräten ftp-Zugang zugesprochen haben?

S
Selma
Okt 2017 bearbeitet

Unser Personalrat hat im Intranet den Navigationspunkt "Personalrat" mit Inhalten aufgebaut. Um autonom daran arbeiten zu können benötigen wir einen eigenen ftp-Zugang. Der wurde uns zunächst zugesagt, dann verweigert, weil wir angeblich falsch oder fehlerhafte Informationen veröffentlichen würden. Eine Seite wurde gesperrt, ohne Rücksprache mit uns zu halten. Zum einen kann man über Fehler sprechen oder die Leitung kann einfach eine Gegendarstellung machen. Für uns keine Argumente gegen einen eigenen Zugang.

Gibt es speziell Urteile, die Personalräten (NW) ftp-Zugang zugesprochen haben? Alles andere würde über die Schnittstelle Intranetredaktion laufen und s.o. möglicherweise weitere Zensur bedeuten und Nerven auf beiden Seiten kosten.

Danke

PS: gut 90% der MA haben PC und Intranetzugang, vier Standorte und Intranet ist das übliche Kommunikationsmittel.

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Community-Antworten (1)

P
packer

10.09.2008 um 17:58 Uhr

moin selma,

es sieht so aus, als ob ihr das recht auf einen intranetzugang habt s. BAG 3.9.2003 – 7 ABR 8/03 u. 7 ABR 12/03 = NZA 2004, 278

wenn das dann feststeht hat der Ag nichts mehr eigenmächtig dort zu korrigieren, sperren o.ä.! Das erfüllt dann klar den tatbestand der betriebsratsbehinderung, welche hart geahndet werden kann. den intranetauftritt kann man rechtlich analog zum schwarzen brett des BRs bewerten.

lieben gruß vom packer

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