Kann BR-Mitglied in Nachrückerposition wechseln?
Ein Mitglied unseres BR-Gremium ist nach ruhender Amtszeit von 18 Monaten (Elternzeit) wieder zurück und wurde in seiner Abwesenheit von einem Ersatzmitglied vertreten. Er möchte nach seiner Rückkehr nicht mehr im aktiven Gremium sondern als Nachrücker teilhaben. Ist das rechtlich möglich?
Community-Antworten (9)
24.01.2024 um 14:39 Uhr
Nein, das ist nicht möglich.
24.01.2024 um 15:30 Uhr
Nein. Entweder das Amt wieder aufnehmen oder das Amt niederlegen.
24.01.2024 um 16:04 Uhr
Ihr solltet doch nach fast zwei Jahren Amtszeit bereits die erste Schulung hinter Euch haben. Es ist Grundlagenwissen, dass BR-Mitglieder nicht zu Ersatzmitgliedern werden können.
24.01.2024 um 16:12 Uhr
Naja ... so einen Fall bekommt man normalerweise nicht beigebracht.
24.01.2024 um 16:29 Uhr
Vielleicht war das bei uns ein Sonderfall, aber im Rahmen des Themas Einladen von Ersatzmitgliedern kam das zur Sprache. Es kommt ja oft vor, das einem BRM die regelmäßigen Sitzungen schon zuviel sind und er/sie dann gern mit einem Ersatzmitglied "tauschen" möchte.
25.01.2024 um 08:27 Uhr
Es gibt in dieser Hinsicht keinen Sonderfall. Wer im Gremium drin ist und wer Ersatzmitglied ist, entscheiden die MA bei der Betriebsratswahl. Punkt.
25.01.2024 um 09:22 Uhr
Kehler: mein "Sonderfall" bezog sich darauf, ob das Thema in BR I vorkommt.
25.01.2024 um 09:24 Uhr
Wenn alle geschult sind, sollte dies kein Thema im BR sein.
26.01.2024 um 09:23 Uhr
...danke für die teilweise "zielführenden" Rückmeldungen. Unsere Einschätzung zu der Thematik hat sich somit bestätigt,....
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