Abteilungsverkauf - Geht das, dass der Übergang der Abteilung vor Zusage der Mitarbeiter, ob sie wechseln möchten, passiert?
Hallo, in unserem Betrieb hat heute unser Arbeitgeber bekannt gegeben, dass eine Abteilung verkauft wurde. Der wirtschaftliche Übergang soll schon am 30/06/2007 passieren. Das heisst nur noch diese Woche. Die Mitarbeiter sollen dieses Jahr noch in unseren Räumlichkeiten arbeiten. Was passiert, wenn die Mitarbeiter am Montag, 02/07/2007 wie gewohnt zur Arbeit erscheinen? Ist das eine stillschweigende Zusage, dass man in den neuen Betrieb wechseln möchte? Geht das, dass der Übergang der Abteilung vor Zusage der Mitarbeiter, ob sie wechseln möchten, passiert?
Vielen Dank für die Antworten. Gruß SONZ
Community-Antworten (6)
27.06.2007 um 18:04 Uhr
Wirf doch mal einen Blick in den § 613a BGB. Der AG muss hier seinen Informationenspflichten erfüllen, sonst laufen die dort genannten Fristen nicht.
27.06.2007 um 18:13 Uhr
@Paula: Leider steht da nicht, wie die Fristen sind. Weisst Du was über meine andere Fragen? Vielleicht auch was über den Sozialplan?
Vielen Dank SONZ
27.06.2007 um 18:28 Uhr
@SONZ
Versuch es mal mit Absatz 6
27.06.2007 um 18:53 Uhr
Naja, da ist nur die Frist, die der AN hat um zu widersprechen, erwähnt. Gibt es andere feste Fristen, also mit einer genauen Zeitangabe?
27.06.2007 um 21:26 Uhr
Verstehe gerade nicht was Du willst. Welche Frist brauchst Du denn noch?
28.06.2007 um 10:38 Uhr
Die Frist, die der AG einhalten muss zwischen Bekanntmachung und Übergang und die Frist ab welchem Zeitpunkt vor Verkauf der Betriebsrat eingeschalten/informiert werden muss.
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