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Betriebsferien

EB
Erika betten
Jan 2024 bearbeitet

Bin in der Wiedereingliederung jetzt schließt der Salon für 3 Tage, bekomme ich in dieser Zeit auch meinen regulären Urlaub gekürzt

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Community-Antworten (2)

K
Kehler

24.01.2024 um 11:40 Uhr

Da du wärend der Wiedereingliederung Krank geschrieben bist, würde ich sagen:

Keine Kürzung des Urlaubsanspruches.

Das sollte dir aber deine Krankekasse sagen können, sie bezahlt ja das ganze. Oder wird die Wiedereingliederung von der Rentenkasse bezahlt? Dann steht dazu alles im § 44 SGB IX.

M
Moreno

24.01.2024 um 12:20 Uhr

In der Widereingliederung ist man ja noch AU geschrieben also darf der AG Dir den Urlaub nicht kürzen!

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