Betriebsferien
Bin in der Wiedereingliederung jetzt schließt der Salon für 3 Tage, bekomme ich in dieser Zeit auch meinen regulären Urlaub gekürzt
Community-Antworten (2)
24.01.2024 um 11:40 Uhr
Da du wärend der Wiedereingliederung Krank geschrieben bist, würde ich sagen:
Keine Kürzung des Urlaubsanspruches.
Das sollte dir aber deine Krankekasse sagen können, sie bezahlt ja das ganze. Oder wird die Wiedereingliederung von der Rentenkasse bezahlt? Dann steht dazu alles im § 44 SGB IX.
24.01.2024 um 12:20 Uhr
In der Widereingliederung ist man ja noch AU geschrieben also darf der AG Dir den Urlaub nicht kürzen!
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