Stellungnahme SBV Kündigung eines Mitarbeiters mit Schwerbehinderung
Hallo zusammen, ich benötige einmal Unterstützung.
Ein Mitarbeiter ist gekündigt worden. Dieser hat eine Schwerbehinderung. Das Integrationsamt hat bereits zugestimmt. Die Kündigung hat auch nichts mit seiner Schwerbehinderung zu tun. Diese ist Verhaltensbedingt. Nun möchte die Geschäftsführung eine Stellungnahme von mir diesbezüglich. Hat jemand Erfahrung mit einer Stellungnahme diesbezüglich ? Gibt es Vordrucke dafür ?
Vielen Dank.
Community-Antworten (4)
22.01.2024 um 12:49 Uhr
Schau mal hier: https://www.betriebsrat.com/musterbriefe-checklisten/musterbriefe/kuendigung da findest du bestimmt was passendes.
Das lohnt sich auch zum lesen: https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/bedenken
Wobei der BR keine Stellungnahme machen muss. Er kann auch beschliessen das keine Stellungnahme zur beabsichtigten Kündigung erfolgt.
22.01.2024 um 13:04 Uhr
Wenn ich Deine Überschrift richtig interpretiere bist Du SBV. Stell die Frage doch mal in einem SBV- Forum. Vielleicht ist sie dort besser aufgehoben und Du bekommst von anderen erfahrenen SBV´en eine qualifizierte Antwort darauf.
22.01.2024 um 13:17 Uhr
Hier ein Forum für SBV:
22.01.2024 um 13:21 Uhr
Als BR:
"Die Kündigung ist erfolgt..." und jetzt kommt die Bitte um eine Stellungnahme? Dann ist der AG zu spät, die Kündigung unwirksam.
"Die Kündigung ist beabsichtigt..." und das Integrationsamt hat bereits zugestimmt? Jetzt kommt die Stellungnahme? Kündigung mit hoher warscheinlichkeit unwirksam, weil das Integrationsamt bei der Bitte um Zustimmung die Stellungnahme des BRs beigefügt werden muss.
"Die Kündigung ist beabsichtigt..." und es folgt jetzt die Bitte um eine Stellungnahme um diese dann an das Integrationsamt zu schicken? Betroffene Mitarbeiter*In anhören und eine Stellungnahme schreiben. Schaut euch die Anhörung auch genau an. Fehlt da Information welche ihr für eine Stellungnahme benötigt? Seid ihr nicht davon überzeugt, dass der Vorwurf der zu Kündigung führen soll berechtigt ist? Unbedingt widersprechen.
Als SBV: Is die Kündigung erfolgt mit Zustimmung des Integrationsamt OHNE Stellungnahme des SBV? Dann weise den Mitarbeiter*In darauf hin, dass unbedingt Kündigungsschutzklage erhoben werden muss denn, der Arbeitgeber soll beim Antrag beim Integrationsamt eine Stellungnahme des SBV beifügen (wie die des BRs). Eine Klage hat aufgrund diesen Formfehlers gute Chancen, denn das Arbeitsgericht wird vermutlich die Zustimmung des Integrationsamt (weil unvollständig informiert beim antrag) für nicht erfolgt erklären udn somit die Kündigung für unwirksam.
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