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Neubesetzung einer Stelle an anderem Betriebsort - schleichender Stellenabbau?

S
SeGl
Jan 2024 bearbeitet

In unserem Unternehmen gibt es mehrere Betriebsräte an verschiedenen Standorten.

  • An Standort A mit Betriebsrat A verlassen Mitarbeiter das Unternehmen --> Position offen
  • Die offene Position wird vom Arbeitgeber nur an Standort B mit Betriebsrat B ausgeschrieben Dies führt zum schrittweisen Stellenabbau an Standort A. Das alles passiert seitens AG ohne Rücksprache. Ist das rechtens oder könnte Betriebsrat A die Ausschreibung an Standort A erzwingen? Soweit ich das in den Grundlagenschulungen verstanden habe, hat ein BR auch die Pflicht die Stellen in einem Unternehmen soweit möglich zu sicherzustellen. Also notfalls auch Neuausschreibungen am Standort einzufordern, sofern der Bedarf einer Besetzung offensichtlich gegeben ist.
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Community-Antworten (13)

M
Moreno

17.01.2024 um 10:11 Uhr

Ihr solltet dringend eine Personalplanung beim AG anfordern.

T
Tagträumer_5

17.01.2024 um 10:27 Uhr

Der AG entscheidet noch immer, ob er jemanden einstellt oder nicht.

C
celestro

17.01.2024 um 11:17 Uhr

"Klares nein,"

Dann erläutere doch bitte mal anhand von Gesetzen, wie Du auf diese "klare" Aussage kommst.

S
SeGl

17.01.2024 um 11:25 Uhr

Ich freue mich über jede Antwort, die uns weiterhilft... Ich weiß es tatsächlich nicht. Sorge ist halt, dass der aktuell sehr stark aufgestellte Standort nach und nach abgebaut wird, während der andere Standort aufgebaut wird. Es wäre schön, wenn man da ein Mittel hat, zumindest um zu zeigen, dass wir das nicht tatenlos mit ansehen wollen. Aber ohne rechtliche Grundlage, brauchen wir dem AG auch nichts erzählen. Personalplanung wurde schon angefordert. Problem ist halt, dass die Geschäftsführung standortübergreifend agiert. Uns wird also wenn überhaupt nur die Planung für den Gesamtbetrieb gezeigt. Das bringt uns in diesem Fall nichts.

T
Tagträumer_5

17.01.2024 um 11:29 Uhr

Der BR kann eine Ausschreibung erzwingen, aber nur, wenn die Besetzung geplant ist. In diesem Fall ist keine Besetzung geplant, folglich gibt es keine Ausschreibung.

Paragraph 93 betrvg

S
SeGl

17.01.2024 um 11:32 Uhr

Natürlich. Es ist eine Besetzung geplant. Nur nicht an Standort A. Die Arbeit ist aber identisch und das Team agiert standortübergreifend. Es ist lediglich eine stille Verschiebung von A zu B.

S
SeGl

17.01.2024 um 11:37 Uhr

Problem ist halt, dass wir als BR A nicht für Standort B entscheiden können. Wenn da aber jemand eingestellt wird, dann ist die Notwendigkeit einer Einstellung an Standort A nicht mehr gegeben.

C
celestro

17.01.2024 um 11:43 Uhr

"Uns wird also wenn überhaupt nur die Planung für den Gesamtbetrieb gezeigt. Das bringt uns in diesem Fall nichts."

Hast Du Dich da verschrieben? Denn genau diese Planung ist doch Gold wert. Würde der AG Euch nur die Planung von A zeigen, wäre das anders.

"Sorge ist halt, dass der aktuell sehr stark aufgestellte Standort nach und nach abgebaut wird, während der andere Standort aufgebaut wird. Es wäre schön, wenn man da ein Mittel hat, zumindest um zu zeigen, dass wir das nicht tatenlos mit ansehen wollen. Aber ohne rechtliche Grundlage, brauchen wir dem AG auch nichts erzählen."

Ich teile die Sorge. Denke aber, das hier ein Spezialist ran muss. Der BR kann sich entsprechenden rechtlichen Rat ja auch einholen. Das muss er halt nur korrekt beschließen und sollte er mMn auch dringend machen.

S
SeGl

17.01.2024 um 11:46 Uhr

Nein, ich habe mich nicht verschrieben. Die Planung wird uns wenn wir anfordern für den Gesamtbetrieb gezeigt. Allerdings ist da i. d. R. keine Zuordnung der Position zum Standort drin. Aber ich denke, dass du recht hast. Wir brauchen wohl doch mal juristischen Beistand. Danke.

T
Tagträumer_5

17.01.2024 um 11:52 Uhr

Völlig uninteressant, ob eine Besetzung für B geplant ist, da ihr für A zuständig seit, somit habt ihr kein Recht, Personal für A zu fordern, dass entscheidet nunmal der AG.

Selbst für B hat kein BR der Welt Recht darauf, dass der AG Personal einstellen muss, wäre ja noch schöner. Der BR hat lediglich das Recht auf eine Ausschreibung, ob er jemanden einstellt, obliegt ihm.

S
SeGl

17.01.2024 um 12:10 Uhr

@Tagträumer_5: Wahrscheinlich hast du recht... auch wenn deine Begründung mit §93 BetrVG unsinnig ist, da der Paragraf von innerbetrieblichen Ausschreibungen handelt. Darum ging es nie. Dennoch glaube ich, dass wir da wahrscheinlich wenig bis nichts machen können. Wir werden nochmal beraten und ggf. rechtliche Hilfe dazuholen.

Kleiner Hinweis: Etwas freundlicher von Anfang an wäre schön gewesen. Sarkasmus-Beginn Hat total Spaß gemacht, Aussagen "hingerotzt" zu bekommen, die keinen wirklichen Mehrwert hatten. Sarkasmus-Ende

@celestro: Danke!

C
celestro

17.01.2024 um 12:23 Uhr

"Natürlich. Es ist eine Besetzung geplant. Nur nicht an Standort A. Die Arbeit ist aber identisch und das Team agiert standortübergreifend. Es ist lediglich eine stille Verschiebung von A zu B."

Das habe ich jetzt erst gesehen. Der AG ist mEn dafür verantwortlich, Euch entsprechende Verschiebungen VORHER anzuzeigen bzw. über die Auswirkungen auf den Standort zu informieren.

"Allerdings ist da i. d. R. keine Zuordnung der Position zum Standort drin."

Ach so ... verstehe.

M
MarketingW.A.F.

17.01.2024 um 13:39 Uhr

Liebe Community,

bitte geht respektvoll miteinander um.

Besten Dank Euer Marketing Team der W.A.F.

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