Neubesetzung bei Langzeitkrankheit
Ein Mitarbeiter ist erkrankt, ob und wann er wieder einsatzfähig ist, ist vollkommen unklar. Seine Stelle wurde inzwischen wieder ausgeschrieben, ein Kandidat für die Besetzung wurde ebenfalls gefunden. Der erkrankte Mitarbeiter droht mit Klage auf seinen Arbeitsplatz. Der Kandidat hingegen möchte (verständlicherweise) die Stelle nicht befristet, sondern unbefristet, da seine derzeitige Stelle sonst weg wäre, und er dann der "Dumme" ist, falls der erkrankte Mitarbeiter wieder zurück kehrt.
Darf die Stelle vom AG so wieder ausgeschrieben und neu besetzt werden? Eine Kündigung des erkrankten AN steht nicht an, aber dass er seine alte Stelle wieder bekommt ist derzeit sehr unwahrscheinlich. Muss dem AN gekündigt werden, oder eine Änderungskündigung erfolgen bevor die Stelle neu und unbefristet besetzt werden kann? Wie ist das rechtlich?
Community-Antworten (1)
20.05.2015 um 17:08 Uhr
Die Not des AG, die verwaiste Stelle wieder zu besetzen ist verständlich. Ich würde selbige auch ausschreiben. Darauf zu vertrauen, dass irgendwann der LzK wiederkommt ist auch nicht hinnehmbar.
Demnach ist die Ausschreibung i.O.
An dem Tag, an dem der Kollege LzK wiederkommt muss sowieso geschaut werden, wie er wiederkommt (z.B. BEM und/oder Hamburger Modell; etc.) und ob ggf. sogar ein LEIDENSGERECHTER Arbeitsplatz geschaffen werden muss. Die Drohungen des LzK halte ich auch nicht für zielführend.
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