Darf die Stelle vom AG so wieder ausgeschrieben und neu besetzt werden? Eine Kündigung des erkrankten AN steht nicht an, aber dass er seine alte Stelle wieder bekommt ist derzeit sehr unwahrscheinlich. Muss dem AN gekündigt werden, oder eine Änderungskündigung erfolgen bevor die Stelle neu und unbefristet besetzt werden kann? Wie ist das rechtlich?