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Mehrere Betriebsstätten - mehrere Betriebsräte: darf ich andere BVs einsehen

B
BRMitgliedHans
Jan 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Konzern gibt es mehrere GmbHs mit jeweils eigenen Betriebsräten. Ein Gesamtbetriebsrat existiert nicht. Hat BR von Standort A das Recht die abgeschlossenen BVs von Standort B einzusehen ? Schließlich sind wir im gleichen Konzern ? Gilt das Recht auf Gleichbehandlung ? Warum wird z.B. ein zusätzlicher freier Tag an Standort A gewährt, da in einer BV ausgehandelt, an Standort B will man den aber nicht einführen ?

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Community-Antworten (7)

C
celestro

16.01.2024 um 20:54 Uhr

Nein, ich sehe nicht, wieso ein BRM da ein Recht haben sollte. Und wenn die Betriebe eigenständig genug für BR-Gremien sind, sind sie es auch, um eigenständige Regelungen zu treffen ... z.B. über einen freien Tag (der dann eben auch nur da gilt).

M
Meph1977

16.01.2024 um 23:35 Uhr

Man könnte höchstens mal beim BR des anderen Betriebs nachfragen um sich ideen zu holen aber ein Recht darauf sehe ich nicht.

T
Tagträumer_5

17.01.2024 um 08:23 Uhr

Nur weil in einem Konzern, bedeutet nicht, dass nun jede BV identisch sein muss. Teils erfordern die einzelnen GmbH's unterschiedliche Vorgehensweisen.

*vom Administrator angepasst

X
XYZ68

17.01.2024 um 09:06 Uhr

Habt ihr schon einmal geprüft, ob es die Möglichkeit eines Konzernbetriebsrates gibt?

Auf dieser Ebene teilen wir unsere Informationen und es gibt auch einige einheitliche Regelungen, leider betreffen die meist nicht die Goodies sondern eher Software die eingesetzt werden soll.

Wir haben uns auch schon vor der Gründung des KBR ausgetauscht, aber mit einem rechtlichen Rahmen ist es deutlich einfacher.

Unterschiedliche Regelungen was Goodies angeht, sind leider immer noch die Regel und nicht die Ausnahme. Liegt bei uns an der Struktur und der Lage der einzelnen GmbH. Wir liegen halt auch in unterschiedlichen Tarifgebieten und sind nicht alle tarifgebunden.

B
BRMitgliedHans

17.01.2024 um 10:00 Uhr

Das Problem ist: der andere BR hat kein Interesse an einer Zusammenarbeit oder einem Gesamtbetriebsrat. Und der Konzern spielt uns damit so ein bisschen gegeneinander aus. Aber wenn wir nicht mal das Recht haben deren BVs einzusehen ist das natürlich schade...

E
esci

17.01.2024 um 11:31 Uhr

Ein GBR ist kein kann. Entweder muss er bei entsprechenden gesetzl. Voraussetzungen gebildet werden oder nicht. Aussuchen kann man sich das nicht.

X
XYZ68

17.01.2024 um 12:08 Uhr

Wenn es alles eigenständige GmbHs sind, gibt es keinen GBR

Welche Einheit ist denn die mit den meisten Mitarbeitern, diese Einheit könnte die Gründung eines KBR anstoßen.

Ansonsten seid ihr eigenständige GmbHs und somit gibt es kein Einsichtsrecht in die BVen und leider auch kein Recht auf gleiche Goodies.

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