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Tarifvertrag kündigen?

K
Komaus
Jan 2024 bearbeitet

Hallo. Kann ein Arbeitgeber den Tarifvertrag einfach kündigen!? Wie!? Und was passiert mit den Arbeitsverträgen- wir sind am öffentlichen Dienst angelehnt- wird wohl zu teuer!? Und wie kann man als BR da gegensteuern. Sind grad ziemlich verunsichert…. Danke

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Community-Antworten (8)

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Moreno

16.01.2024 um 14:12 Uhr

Wie den TV kündigen????? Ihr lehnt Euch ja nur an....dann hat er wahrscheinlich das Problem, dass diese Anlehnung in den Arbeitsverträgen vereinbart wurde? Hier hätte er dann zwei Möglichkeiten....Änderungskündigungen oder er nimmt die Anlehnung an den TV bei den Neuverträgen raus und hat dann irgendwann eine Zweiklassengesellschaft im Betrieb.

K
Komaus

16.01.2024 um 14:16 Uhr

Okay. Danke schonmal. Wir werden uns mal belesen.

M
Moreno

16.01.2024 um 14:18 Uhr

Komaus was steht denn in Euren Arbeitsverträgen zum Thema Vergütung / Anlehnung Tarif?

K
Komaus

16.01.2024 um 14:25 Uhr

Das werden wir uns in den nächsten Tagen nochmal genau anschauen und durchlesen- vielleicht frag ich dann nochmal…

K
Kehler

16.01.2024 um 14:29 Uhr

Wenn ihr nur an den Tarif angelehnt seit, kann man keinen Tarif kündigen.

M
Muschelschubser

16.01.2024 um 15:48 Uhr

Sehen die Arbeitsverträge keinen Verweis auf den TV vor, dürfte die Anbindung ohne weiteres aufgehoben werden können. Zumindest besteht lt. folgendem link keine betriebliche Übrung.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/betriebliche-uebung-361-tariflohnerhoehung_idesk_PI13994_HI1414479.html

Gibt es einzelvertragliche Regelungen mit Verweis auf den TV, so lassen sich diese nur beidseitig oder per Änderungskündigung wieder aufheben.

OH
Olav HB

17.01.2024 um 13:20 Uhr

Der Arbeitgeber kann nur ein Haustarifvertrag kündigen, alle andere TVs sind zwischen Gewerkschaft(en) und Arbeitgeberverände ausgehandelt. Da kann der AG nur aus dem Tarifverbund der Arbeitgeber aussteigen. Wenn im Arbeitsvertrag bezug genommen wird auf ein Tarifvertrag, dann kann der Arbeitgeber nur bei Neueinstellungen die Vergütung ändern. Einseitig einfach die Vergütung kürzen ist nicht. Wird in ein Arbeitsvertrag nur allgemein auf ein TV bezug genommen, dann gilt die aktuelle Fassung, ansonsten die genau bezeichnete Fassung (z.B. Tarifvertrag für Beschäftigten in der Erdbeerwaschindustrie vom 31 Februar 1996)

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