Neue BV - wer sollte die alte kündigen?
Wir, der BR, haben eine neue BV von der GL vorliegen. Diese soll zum 01.01.2012 in Kraft treten. Wir, der BR, schaffen es aber zeitlich nicht, diese vor mitte Oktober zu besprechen, geschweige denn, zu unterschreiben. Nun kam die GL um die Ecke und schlug uns vor, wir sollen doch die alte BV erst einmal zum 31.12.2011 kündigen. Wenn wir uns bis dahin nicht über die neue BV einig seien, würde die alte BV ja noch nachhalten. Soweit so gut... Warum sollen wir aber die BV kündigen? Die GL kann sie doch ebenso zum 31.12.2011 kündigen. oder nicht.? Wo ist da jetzt der Unterschied? Welche Vorteile bzw. Nachteile hätte es wenn wir sie kündigen?
Vielen Dank
Community-Antworten (7)
26.08.2011 um 13:52 Uhr
Siehst du richtig. Wer eine neue BV will soll kündigen.
26.08.2011 um 13:58 Uhr
welche Unterschiede macht es denn "wer" kündigt?
26.08.2011 um 14:19 Uhr
macht Sondersitzungen dann könnt ihr auch früher darüber sprechen, worum gehts bei der BV? hat die überhaupt Nachwirkung?
26.08.2011 um 14:21 Uhr
erstens: was sind sondersitzungen??? zweitens: unser Lager soll neue Arbeitszeiten bekommen.
26.08.2011 um 14:55 Uhr
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sondersitzungen...sorry...hätte außerordentliche br-sitzungen schreiben sollen. Ihr habt doch sicherlich einen Plan wann BR-sitzungen sind und wenn ihr auf denen keine Zeit für dieses Thema habt dann macht ihr halt zusätzlich Sitzungen, soviele wie ihr eben für dieses Thema benötigt und wenn das jede Woche 5 ganze Tage sind, dann ist das so.
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ist BetrVG 87 sollte also Nachwirkung haben. Ihr solltet schnellstens schauen, was denn für die Kollegen im Lager die bessere BV ist und dann entsprechend mit dem AG eine neue verhandeln bzw ihm mitteilen, daß ihr die alte behalten wollt und dann seht ihr weiter.
26.08.2011 um 15:15 Uhr
Ihr kommt erst Ende Oktober dazu etwas zu besprechen?. Da kommen aus meiner Sicht nicht "Sondersitzungen" oder "außerordentliche" Sitzungen in Frage. Ihr müßt Euren Takt für reguläre Sitzungen verkürzen und mehr oder längere Sitzungen machen. Kündigen würde ich eine BV natürlich nur, wenn ich mit der neuen BV einverstanden bin. So gesehen könnt Ihr - sofern Ihr nicht vorher zur Abstimmung kommt - frühestens Ende Oktober kündigen. Wenn Ihr noch Änderungswünsche in der neuen BV habt, kann erst später gekündigt werden.
29.08.2011 um 14:55 Uhr
Wenn die GL eine neue BV will, soll sie doch kündigen. Laßt die Finger von der Kündigung, wenn ihr eine neue BV aushandelt, die dann vielleicht sogar an der einen oder anderen Stelle schlechter ist, ist eure GL aus der Schußrichtung, denn ihr habt gekündigt...
Macht eine außerordentliche BR-Sitzung und geht in Ruhe dieses Thema an. Laßt euch nicht von eurer GL vor einen Karren spannen, den ihr nicht ziehen wollt. Eure GL will etwas von euch, nicht ihr von der GL. Ich kann mir nicht vorstellen, das sie die BV zu gunsten der AN verbessern will.
Also: Aufpassen, und alles in Ruhe angehen, und macht euch auch mal Gedanken um eure BR-Arbeit, denn da könnte auch etwas im Argen liegen.
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