Erstellt am 01.11.2018 um 07:25 Uhr von kratzbürste
Der AG darf doch seine Meinung äußern. Man muss dem ja nicht nachkommen.
Ein miserabler Führungsstil ist es dennoch. Habt ihr einen BR? Bei dem kannst du dich beschweren und um Hilfe bitten.
Erstellt am 01.11.2018 um 07:42 Uhr von ABC90
Das ist ein miserabler Führungsstil!
Ja wir haben einen BR, wie könnte der helfen?
Erstellt am 01.11.2018 um 12:06 Uhr von rtjum
wer vom AG macht diese Aussagen?
wenn es ein "kleiner" Vorgesetzter ist dann könntet ihr das bei den Monatsgesprächen ansprechen und den AG darauf hinweisen, dass dies, wohl auch unter Berücksichtigung zukünftigen Fachkräftemangels, nicht wirklich zielführend ist was der Unterhäuptling macht.
Erstellt am 01.11.2018 um 14:54 Uhr von ABC90
Diese Aussagen kommen von verärgerten Kollegen, von Abteilungsleitern und auch schon von der Bezirksleitung
Erstellt am 01.11.2018 um 15:38 Uhr von rtjum
also nicht direkt vom AG sondern von irgendwelchen Möchtegernhäuptlingen. nehmt das mit euren direkten Ansprechpartnern auf und nennt dabei Roß und Reiter damit er auch was dagegen unternehmen kann
Erstellt am 01.11.2018 um 16:44 Uhr von Challenger
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Erstellt am 01.11.2018 um 07:17 Uhr von ABC90
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Ihr könnt Euch selber helfen. Vergleich :
§ 85:Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
(1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.
(2) Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist.
(3) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Behandlung der Beschwerde zu unterrichten. § 84 Abs. 2 bleibt unberührt
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Für den AG kann es nämlich sehr kostspielig werden.