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BV über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

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Damei81
Jan 2024 bearbeitet

Hallo

Ist es sinnvoll eine BV über die Entfernung für Abmahnungen aus der Personalakte zu haben?

Wenn ja, welche Frsiten und sollte man unterscheiden zwischen einfachen und schweren Fehlerhalten?

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Community-Antworten (11)

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Catweazle

13.01.2024 um 12:45 Uhr

Ob eine Abmahnung überhaupt wirksam oder "verjährt" ist entscheidet ausschließlich ein Gericht. Nach meiner Meinung ist eine BV alleine wegen fehlen des kollektiven Bezugs nicht möglich.

M
Moreno

13.01.2024 um 15:30 Uhr

Catweazel Warum soll es nicht möglich sein in einer BV festzuhalten, dass eine Abmahnung zb zwei Jahre nach dem Vorfall gelöscht wird?

R
RudiRadeberger

13.01.2024 um 16:08 Uhr

Muss sich der AG auf so eine BV einlassen?

C
Catweazle

13.01.2024 um 18:24 Uhr

Alleine aus Datenschutzgründen wird der AG die Zustimmung des betroffenen AN benötigen wenn er den BR informieren will. Diese wird wohl kaum durch eine BV ersetzt werden können.

M
Moreno

13.01.2024 um 19:42 Uhr

Carweazel wozu benötigt der BR hier Daten?

D
Damei81

13.01.2024 um 20:05 Uhr

"Muss sich der AG auf so eine BV einlassen?"

Der AG will auf digitale Personalake umstellen und da ist der BR in der Mitbestimmung!

C
Catweazle

14.01.2024 um 01:59 Uhr

Moment, Daten sind alle Informationen die sich auf eine lebende Person beziehen. Man sollte berücksichtigen, dass nicht alle AN mit der Weitergabe einverstanden sind. Es gibt AN die den BR für ein Teufelswerk halten. Der tanzende Vollpfosten wird dir das sicher bestätigen.

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Damei81

14.01.2024 um 08:28 Uhr

kein AN soll irgendwas dem BR mitteilen, nur soll geregelt werden, wann eine Abmahnung entfernt weird!

C
celestro

14.01.2024 um 19:25 Uhr

Ich sehe hier ehrlich gesagt keinen machbaren Regelungs"tatbestand". Abmahnungen müssen irgendwann sowieso raus und wieso sollte der BR mitzureden haben, wenn der AG die Dinger viel früher rausschmeißt?

Unsinn in meinen Augen!

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Damei81

14.01.2024 um 19:27 Uhr

unsere lässt sie ewig drin und sieht kein Handlungsbedarf diese zu entfernen.

G
ganther

14.01.2024 um 21:54 Uhr

selbst wenn dem so sein sollte, so ist es ja die Frage wie lange hat eine Abmahnung die entsprechende Wirkung bei einer weiteren Personalmaßnahme Und das ist unabhängig davon wie lange sie in der Akte verbleibt. Daher ist es auch für mich eine sinnlose Diskussion

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