Erstellt am 13.01.2024 um 11:45 Uhr von Catweazle
Ob eine Abmahnung überhaupt wirksam oder "verjährt" ist entscheidet ausschließlich ein Gericht. Nach meiner Meinung ist eine BV alleine wegen fehlen des kollektiven Bezugs nicht möglich.
Erstellt am 13.01.2024 um 14:30 Uhr von Moreno
Catweazel Warum soll es nicht möglich sein in einer BV festzuhalten, dass eine Abmahnung zb zwei Jahre nach dem Vorfall gelöscht wird?
Erstellt am 13.01.2024 um 15:08 Uhr von RudiRadeberger
Muss sich der AG auf so eine BV einlassen?
Erstellt am 13.01.2024 um 17:24 Uhr von Catweazle
Alleine aus Datenschutzgründen wird der AG die Zustimmung des betroffenen AN benötigen wenn er den BR informieren will. Diese wird wohl kaum durch eine BV ersetzt werden können.
Erstellt am 13.01.2024 um 18:42 Uhr von Moreno
Carweazel wozu benötigt der BR hier Daten?
Erstellt am 13.01.2024 um 19:05 Uhr von Damei81
"Muss sich der AG auf so eine BV einlassen?"
Der AG will auf digitale Personalake umstellen und da ist der BR in der Mitbestimmung!
Erstellt am 14.01.2024 um 00:59 Uhr von Catweazle
Moment, Daten sind alle Informationen die sich auf eine lebende Person beziehen. Man sollte berücksichtigen, dass nicht alle AN mit der Weitergabe einverstanden sind. Es gibt AN die den BR für ein Teufelswerk halten. Der tanzende Vollpfosten wird dir das sicher bestätigen.
Erstellt am 14.01.2024 um 07:28 Uhr von Damei81
kein AN soll irgendwas dem BR mitteilen, nur soll geregelt werden, wann eine Abmahnung entfernt weird!
Erstellt am 14.01.2024 um 18:25 Uhr von celestro
Ich sehe hier ehrlich gesagt keinen machbaren Regelungs"tatbestand". Abmahnungen müssen irgendwann sowieso raus und wieso sollte der BR mitzureden haben, wenn der AG die Dinger viel früher rausschmeißt?
Unsinn in meinen Augen!
Erstellt am 14.01.2024 um 18:27 Uhr von Damei81
unsere lässt sie ewig drin und sieht kein Handlungsbedarf diese zu entfernen.
Erstellt am 14.01.2024 um 20:54 Uhr von ganther
selbst wenn dem so sein sollte, so ist es ja die Frage wie lange hat eine Abmahnung die entsprechende Wirkung bei einer weiteren Personalmaßnahme Und das ist unabhängig davon wie lange sie in der Akte verbleibt. Daher ist es auch für mich eine sinnlose Diskussion