Anzahl der jährlichen Betriebsversammlungen
Hallo zusammen, mir wurde vorgeschlagen mit dem AG zu vereinbaren, dass wir nur 2 Betriebsversammlungen im Jahr machen statt der vorgeschriebenen 4. Meiner Meinung nach wäre das rechtswidrig. Wie seht ihr das?
Grüße aus dem Süden
Community-Antworten (5)
12.01.2024 um 15:38 Uhr
Das wäre rechtswidrig, ja.
12.01.2024 um 15:39 Uhr
Ja, das ist rechtswidrig.
BetrVG§43 Abs1 Satz 1
15.01.2024 um 09:52 Uhr
Eine solche Vereinbarung wäre rechtswidrig. Auch würde so eine Vereinbarung als Verstoß gegen die Pflichten des Betriebsrats ausgelegt werden.
Kein Betriebsrat bekommt von einem Arbeitsgericht "den Kopf abgemacht" wenn er einmal weniger als die 4 vorgegebenen Betriebsversammlungen abhält.
Aber wenn man sich als BR hierzu schon Regeln und Vereinbarungen überlegt, um hier wissentlich eine Gesetzesverstoß zu begehen, ist die schon eine andere Hausnummer.
15.01.2024 um 10:04 Uhr
Man kann ein Gesetz nicht per Vereinbarung aushebeln.
In der Praxis stellt sich der Frage, ob eine GL die ein solches Papier unterschreibt, aus diesem Grund eine Pflichtverletzung nach §23 geltend machen kann bzw. wie ein Richter das beurteilen würde.
Im Zweifel würde ich aber davon ausgehen, dass auch er nach dem Gesetz handelt und würde die Finger von solchen Vereinbarungen lassen.
15.01.2024 um 11:14 Uhr
Betriebsversammlungen sind für den BR eine wichtige Plattform , dort könnt ihr Probleme ansprechen und eure Arbeit präsentieren. Warum wollt ihr euch diese Gelegenheit nehmen lassen?
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