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Fahrzeit zum nicht vor Ort sitzenden BR zwecks Sprechstunde = Arbeitszeit ?

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credlin
Jan 2024 bearbeitet

Ein Kollege hat den nicht vor Ort ansässigen BR zwecks Beratung aufsuchen wollen, um ein persönliches Gespräch zu führen. Dafür musste er für Hin- und Rückfahrt 2 Stunden Fahrzeit aufwenden: handelt es sich dabei um Arbeitszeit (die Möglichkeit eines Online-Termins hätte bestanden, wurde aber aus persönlichen Gründen nicht gewünscht) ?

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Community-Antworten (10)

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Catweazle

12.01.2024 um 13:58 Uhr

Nach § 39 Abs. 3 BetrVG muss auch die Fahrtzeit vergütet werden.

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rtjum

12.01.2024 um 14:22 Uhr

Frage ist halt, war die Fahrt erforderlich oder wäre der Online-Termin zur Klärung möglich gewesen und nur die persönlichen Gründe (wie z.B. ich will aber nicht online sein) sind Auslöser der langen Fahrt.

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Tagträumer_5

12.01.2024 um 14:38 Uhr

Wird nicht vergütet, da Online die Möglichkeit bestand.

*vom Administrator angepasst

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celestro

12.01.2024 um 16:19 Uhr

Ich würde nicht sagen, das man die Vergütungspflicht alleine auf den Verweis der Möglichkeit des "Online-Termins" beseitigen kann.

Sollte ein Gremium, das solche Online-Termine anbietet mal mit einem RA bereden.

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Catweazle

12.01.2024 um 17:31 Uhr

Der 39er ist doch eindeutig. Es geht um den BESUCH der Sprechstunde.

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Moreno

12.01.2024 um 18:44 Uhr

vom Administrator angepasst Es gibt keine Verpflichtung zu online Sprechstunde! Der AN fährt zur Sprechstunde und dies ist zu vergüten!

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DummerHund

13.01.2024 um 01:30 Uhr

Scheint mir 2500 km von zu hause entfernt die Sonne zu heiß auf den Pelz, oder habe ich mit: *vom Administrator angepasst irgendwas verpasst?

T
Tagträumer_5

13.01.2024 um 08:58 Uhr

Immerhin versteht der Forenbetreiber, gut zu reagieren. ;-)

M
MarketingW.A.F.

16.01.2024 um 14:25 Uhr

Liebe Community,

unterschiedliche Meinungen lassen wir gelten - Beleidigungen jedoch nicht. Bitte geht respektvoll miteinander um!

Viele Grüße Euer Marketing Team der W.A.F.

M
Muschelschubser

16.01.2024 um 15:43 Uhr

Dann bitte auch vermeintliche "Meinungen" auf Wahrheitsgehalt überprüfen.

Zu 99% werden hier Threads aufgrund eines Hilfegesuchs eröffnet. Da kann es nicht sein, dass ein Troll die neuen User dermaßen mit Falschaussagen verunsichert, dass dieser gleich die Kompetenz des Forums in Frage stellt.

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