Homeoffice Schwerbehinderten MA
Hallo zusammen, Ein schwerbehinderter Mitarbeiter [50 %] unser Firma ist seit 2020 ständig im Homeoffice tätig. Jetzt wurde die Vereinbarung aufgekündigt wegen angeblichen Vertragsbruch. Er könnte aber im Homeoffice bleiben wenn er von seinem Hausarzt ein Attest vorlegt,dass er nicht mehr selbst mit dem Auto zur Firma fahren darf... Wegen bestimmter Nebenwirkungen seiner Medikamente... Meine Frage ist jetzt darf der AG das von ihm verlangen oder sucht er nur einen bestimmten Grund Ihm zu kündigen??? Ich hoffe sie können mir helfen
Community-Antworten (9)
10.01.2024 um 17:48 Uhr
Woher soll das hier jemand beurteilen können? Wenn der Kollege schon so lange aus dem Homeoffice arbeitet, könnte hier eine betriebliche Übung entstanden sein. Ob man da mit einem Vertragsbruch weiterkommt, muss dem MA ein RA erklären.
Aber ihn ins Büro zurückholen wollen und dann sagen: "mit Attest darfst Du doch weiter im HO bleiben" klingt schon ... merkwürdig.
10.01.2024 um 19:59 Uhr
ihr dürft mich prügeln... aber so abwegig finde ich den Ansatz nicht.
11.01.2024 um 06:29 Uhr
Finde ich auch völlig fair den anderen MA gegenüber!
War die Schwerbehinderung Grund für das Homeoffice, sprich, dass er aufgrund Wechselwirkung Medikamente kein Auto fahren kann? Was ist nun genau vorgefallen? Beim Autofahren gesehen?
11.01.2024 um 08:06 Uhr
Da braucht man kein Attest dazu, das steht auf dem Beipackzettel des Medikamentes.
Was war den der Vertragsbruch? Woher bezieht der AG die Kenntnis?
Es heißt 50 GdB und nicht 50%
11.01.2024 um 10:21 Uhr
TT_5: den Kollegen am besten gleich internieren, oder?
11.01.2024 um 12:29 Uhr
Es kommt darauf an... Ein betriebliche Übung sehe ich hier nicht, denn es gibt ein vertraglichen Basis für die Tätigkeit im Homeoffice (wobei der AG da dann den Arbeitsplatz beim MA entsprechend eingerichtet hat, was bei mobiles Arbeiten nicht der Fall ist).
Die Frage ist, wie der Vertrag aufgestellt ist und gegen welche Vereinbarungen angeblich verstoßen wurde. Unter Umstände handelt es sich dann um eine Änderungskündigung (Erfüllungsort der Arbeit ist laut Vertrag jetzt "zuhause" und soll werden "Betrieb"). Ist das der Fall, muss der BR zwingend angehört werden, ist das nicht erfolgt, dann ist die Änderung unwirksam (bzw. das Arbeitsgericht kassiert den kurzerhand ein). Eine weitere Frage die man dann stellen muss, ist ob die Kündigung des Vertrages nicht ein zu schweres Mittel ist, besonders in Hinblick auf soziale Komponenten wie der GdB. Hätte es in diesem Fall auch gereicht eine Ermahnung oder Abmahnung auszusprechen? Wenn ja, würde die Vertragskündigung vor dem Arbeitsgericht möglicherweise auch einkassiert werden. Oder reden wir hier von eine Versetzung (von Arbeitsplatz ist "zuhause" nach "in Betrieb")? In dem Fall muss der BR auch angehört werden und seine Zustimmung erteilen.
Ein Attest, dass derjenige aufgrund der Medikation nicht mehr autofahren darf halte ich für nicht angebracht. Erstens geht es hierbei (verdeckt) um eine Diagnose, was den Arbeitgeber zunächst nichts angeht, und zweitens kann der AG genau dieses Attest dann benutzen der Arbeitsvertrag komplett zu kündigen, weil sie aufgrund der Medikation erhebliche Zweifel an der grundsätzlichen Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters hat.
So oder so, ein Fall für ein Fachanwalt der sich nicht nur mit Arbeitsrecht, sondern auch mit Sozialrecht in Puncto GdB auskennt.
11.01.2024 um 15:00 Uhr
@User takkus ...
Bitte mal die eigenen Posts hinterfragen, die sind teils unterirdisch, nur fehlt es Dir an Selbstreflexion.
Ich habe lediglich nach dem Grund gefragt und diesen muss es ja geben. Es gibt nicht nur eine Betrachtungsweise, sondern wenigstens immer 2, auf dieser Seite wird leider nur immer versucht, die Seite des bösen AG zu sehen.
11.01.2024 um 17:17 Uhr
"Bitte mal die eigenen Posts hinterfragen, die sind teils unterirdisch, nur fehlt es Dir an Selbstreflexion."-> sei mal ehrlich: musst Du nicht selbst darüber lachen??
Nur mal so: "Finde ich auch völlig fair den anderen MA gegenüber!"-> das ist deine erste Aussage um 5:29 Uhr. Und erst DANN versuchst Du dich mit Fragen zu retten.
12.01.2024 um 06:29 Uhr
Das ist ein zusammenhängender Post!
Sicher ist es fair für andere Kollegen, die Gründe zu überprüfen! Niemand möchte doch, dass sich womöglich jemand durchschnorrt!
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