Eintritt in die Vollrente für Schwerbehinderte
Hallo und ein frohes und erfolgreiches Jahr 2024
Ich gehe am 1.2.2024 von einer Erwerbsminderungsrente in die Vollrente für Schwerbehinderte. Meine Tätigkeit als Zeitungsbote kann ich seit beginn der EWR vor 8 Jahren nicht mehr ausüben. Der Arbeitsvertag wurde nicht aufgelöst b.z.w. gekündigt. Ich bekomme auch noch jeden Monat eine Abrechnung mit 0,00€ Nun will der Geschäftsführer eine Kündigung von mir. Ist das Richtig? und wieviel Urlaubstage muss der Arbeitgeber mir noch bezahlen? in der Abrechnung stehen 30Tage + 6 Tage SBV Urlaub
Danke für die Antworten Denjo
Community-Antworten (2)
03.01.2024 um 14:13 Uhr
Das ist mMn absolut kein BR-Thema und daher bist Du hier völlig falsch. Wende Dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
04.01.2024 um 03:20 Uhr
@ Denjo Es gibt Antworten die muss man einfach nicht kommentieren, denn diese übersteigen den IQ des Antwortgebers.
Verlangen kann ein AG viel, nur man muss oder sollte nicht auf alles drauf eingehen. Der AG soll dir mal einen vernünftigen Grund nennen, der Dir weiter hilft, weshalb du seinen Ansinnen nach kommen solltest. Denn: Gehst du auf seinen Vorschlag ein musst du dich bei der Arge melden und bekommst zukünftig Arbeitslosengeld 1. Heißt auf gut Deutsch gesagt du bist erst mal aus der EM Rente raus und musst anschließend einen neuen Antrag auf Rente stellen. Lass alles so laufen wie bisher, denn die RV prüft nach einer gewissen Zeit, je nach Alter, von sich aus ob sie dich in Vollrente schicken. Was den Urlaub betrifft: Gehst du dann aus dem Arbeitsverhältnis, in die Vollrente hast du einen Urlaubsanspruch, ab Renteneintrittsdatum, Rückwirkend von den letzten 15 Monaten. Ich befinde mich seit 2020 in selbiger Situation. Meine EM Rente geht derzeit noch bis März und ich hatte eine Verlängerung beantragt (waren nur 16 Seiten Formulare ausfüllen). Bei meiner Rückkehr aus Spanien im Februar werde ich sehen ob sie Verlängert wurde oder ob man mich mit jetzt 62 Jahren in die Vollrente schickt. Wenn Vollzeit vordere ich Rückwirkend den Urlaub der letzten 15 Monate ein.
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