Erstellt am 11.01.2021 um 08:29 Uhr von UdoWoe
Antwort: Ja / Nein / Vielleicht.
Grundsätzlich gilt:
"Nach Eintritt des Rentenalters und der damit verbundenen Berechtigung zum Bezug einer Altersrente wird kein Kurarbeitergeld mehr gezahlt, weil ein Rentner nicht mehr beitragspflichtig ist. In diesem Fall entfällt das Recht, für diesen Arbeitnehmer das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen zu können."
Es kommt darauf an, wie die Rentner bei euch eingestellt sind. Sind diese als "Aushilfen" angestellt, dann bekommen diese keine KA-Geld. Bei Vollrente werden diese auch kein KA-Geld erhalten (siehe Anmerkung oben).
Sind diese in Teilrente und zahlen weiterhin Arbeitslosenversicherung, dann müssten diese (nach meinen Wissen) KA-Geld erhalten.