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Weiterarbeiten bei Erreichen der Vollrente - eine Neueinstellung und somit mitbestimmungspflichtig oder nicht?

W
winniepooh
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Bei uns gibt es einige Mitarbeiter/innen die bei ereichen der Vollrente gerne nochmal weiterarbeiten. Stundenzahl ist ganz unterschiedlich von 8 Std/Woche bis hin zu 32 Std/Woche. Mir als Betriebsrat stellt sich nun die Frage, ob dieses eine Neueinstellung ist und somit mitbestimmungspflichtig ist oder nicht?

LG winnie pooh

3.38201

Community-Antworten (1)

RB
Rote Berta

12.02.2007 um 12:47 Uhr

Hallo und guten Tag, ofttmals ist die Beendigung des AV mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in den TV geregelt. Hier steht unter Umständen auch, es muss dann ein neurer AV geschlossen werden. Das wäre mitbestimmungspflichtig. Andere Möglichkeit - es fehlt eine Beendigungsklausel oder eine auflösende Bedingung im AV, dann läuft der AV weiter. Als BR sollte man sich hier vor Altersdiskriminierung hüten. Oftmals sind "ALTE" nicht sehr bequem. Man sollte aber auf ihren reichen Erfahrungsschatz nicht unbedingt verzichten. Dritte Möglichkeit - der MA stellt vor Erreichung des Renteneintritts einen Antrag auf Weiterbeschäftigung im Rentenalter. Das AV läuft dann weiter, allerdings wieder durch BR mitbestimmungspflichtig. Viele Grüße Rote Berta

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