W.A.F. LogoSeminare

Dienstausfall bei Hochwasser

K
Kuschelwuschel
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin kann durch das Hochwasser nicht zur Arbeit kommen, das Dorf ist völlig eingeschlossen und alle Straßen gesperrt. Sie hält telefonischen Kontakt zu unserem Arbeitgeber.( Wohnstätte für geistig behinderte Menschen) Sie hat jetzt schon Minusstunden gesammelt. Muss sie diese nach arbeiten oder hat sie Anspruch auf Freistellung oder Lohnweiterzahlung? Sie hat mich gefragt, weil ich BR-Mitglied bin.

84401

Community-Antworten (1)

R
ridgeback

30.09.2010 um 20:09 Uhr

Kuschelwuschel, ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Hinderungsgrund im Sinne von § 616 Abs 1 BGB liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer wegen der Witterungsverhältnisse oder eines witterungsbedingten Fahrverbotes seinen Arbeitsplatz nicht erreichen kann. Hier besteht eventuell die Möglichkeit, die Minusstunden durch Nacharbeit auszugleichen.

Ihre Antwort