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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verlängerung Zeitvertrag verweigert trotz guter Arbeit und geplanter Neueinstellung.

G
gengar
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Unternehmen (Verkauf in Filialen) werden zunächst immer nur 1 Jahres-Verträge an neue MA vergeben. Nach einem Jahr wird normalerweise noch ein Jahr verlängert, dann unbefristet, wenn der Kollege gut arbeitet ud nichts Negatives vorfällt (Diebstahl/Betrug etc). Jetzt wird aber ein Kollege, der gut arbeitet, der immer ehrlich war usw. nicht verlängert, weil er und der Bezirksleiter sich nicht gut verstehen. Muß der Betriebsrat gefragt werden, wenn ein (1.) Jahresvertrag eines Kollegen nicht verlängert wird und dafür ein neuer Kollege eingestellt werden soll??? Der Kollege wurde am 18.01. erst vom Bezirksleiter in Kenntnis gesetzt, daß doch nicht verlängert wird. Der AV endet SCHON am 01.02. Ist das rechtlich ok?. Vorher wurde dem AN keine Andeutung gemacht, daß NICHT verlängert wird.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

21.01.2008 um 11:36 Uhr

@gengar Das ist so und nicht zu beanstanden!

W
w-j-l

21.01.2008 um 12:10 Uhr

Ich würde dem AG ankündigen, dass ihr künftig bei Ersatzeinstellungen für Kollegen, deren AVe nicht verlängert werden, zicken wollt.

Widerspruch gegen die Neueinstellung gemäß § 99 (2) Nr.3. Die Tatsache, dass dort ein Beispiel genannt ist, bedeutet nicht, dass sich die Widerspruchsgründe nur genau unter dieses Beispiel der Arbeitsvertragskonkurrenz bei Neueinstellungen subsummieren lassen müssen..............

Aufgrund der Kausalität zwischen Neueinstellung und Auslauf des Vertrages besteht für euch die durch Tatsachen begründbare Besorgnis, dass die Neueinstellung zum Nachteil des (noch beschäftigten) Arbeitnehmers wirkt.

Damit könnt ihr zwar nicht verhindern, dass der Vertrag des Kollegen ausläuft, aber ihr könnt evtl. Druck auf den AG ausüben, sich die Entscheidung doch nocht zu überlegen.

K
Kölner

21.01.2008 um 12:23 Uhr

@w-j-l ...naja, der Versuch ist ja nicht strafbar.

G
gengar

21.01.2008 um 13:34 Uhr

Nein, wenn es rechlich nicht zu beanstanden gibt, dann ist das eben so. Pech für den alten MA, Glück für den neuen MA.

Schade zwar, aber so ist das Leben ;-)

Danke für die Antworten.

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