W.A.F. LogoSeminare

Merkwürdige Wahl

M
maren.schwabe
Dez 2023 bearbeitet

Der Betriebsrat in der Firma meines Mannes hat eine sogenannte Wahl in dessen Abteilung durchgeführt, um herauszufinden ob man ein vor 2 Jahren eingeführtes Vergütungssystem beibehalten möchte oder wieder ändern soll. Man muss dazu sagen, dass vor 2 Jahren dies nur mit der GL und dem Betriebsrat beschlossen wurde ohne die entsprechenden Mitarbeiter einzubeziehen. Gestern gab es dann diese merkwürdige Wahl. Also diese Abteilung besteht aus 27 Personen.

Der Chef ist zu jedem Mitarbeiter der da war und hat ihm einen kopierten Zettel in die Hand gedrückt und gesagt er möge seine Variante ankreuzen und in die Wahlurne neben dem Kaffeeautomaten einwerfen. Irgendwann wird die Urne abgeholt und ausgezählt.

Irgendwann wurde dann die Auszählung bekannt gegeben, die eine Farce war, denn man hat 29 Stimmen ausgezählt (27Mitarbeiter)? Jeder konnte an der Urne etwas rein werfen oder wieder raus holen? Dann kam die BR-Vorsitzende und hat meinem Mann als Teamleiter das Ergebnis mitgeteilt. Er informierte die Dame darüber dass leider nur 27 Personen in dieser Abteilung arbeiten. Sie meinte es gab auch ungültige Stimmen, denn die Zettel waren zwar nummeriert aber leider mehrfach kopiert worden. Dann meinte Sie es wäre ja nicht so schlimm, kann ja mal passieren. Mein Mann verneinte und meinte entweder richtig oder gar nicht. Außerdem gibt es noch Kollegen die krank sind und andere die Urlaub haben. Man muss alles nochmals machen und jeder den es betrifft sollte auch seine Meinung dazu äußern dürfen, denn es geht um Leistungslohn.

Die BR-Vorsitzende findet das alles nicht ganz so wichtig. Ich als BR-Mitglied und SBV habe zu meinem Mann gesagt man dürfe das nicht auf sich beruhen lassen, denn das ist eine miserable Betriebsratsarbeit.

27404

Community-Antworten (4)

C
celestro

21.12.2023 um 11:31 Uhr

Ich würde hier nicht Klarnamen auftreten. Davon abgesehen gebe ich Dir recht ... will man eine vernünftige Rückmeldung der MA haben, dann muss man es "richtig" machen.

Scheint aber weder die BRV noch den AG "zu jucken".

NB
nicht brauchen

21.12.2023 um 12:47 Uhr

Hmm 29 Stimmzettel und 27 dürfen wählen. War das in Berlin? :-)

Eine BV wird immer zwischen BR und GL ausgemacht. Es sollten halt aber auch die Leute gefragt werden. Ein Muss ist das aber nicht.

G
ganther

21.12.2023 um 13:19 Uhr

es ist nicht professionell, aber es ist kein Muss die Wahl nun wieder zu wiederholen. Es gibt für eine solche Meinungsabfrage halt kein Verfahren und keine Regeln

OH
Olav HB

22.12.2023 um 13:02 Uhr

Auch wenn das Vorgehen große Fragezeichen aufwirdt, formal gesehen kann man als Belegschaft nicht wirklich etwas gegen eine auf dieser Basis abgeschlossenen BV unternehmen.

Das einzige Mittel was übrig bleibt, wenn man unzufrieden mit der Arbeit des BRs ist, ist, dass man mit der dazu erforderlichen Anteil von 25% der Belegschaft die Auflösung des BRs beim arbeitsgericht beantragen (§23 (1) BetrVG). Diesen Antrag wird jedoch nur Erfolg haben können, wenn man den BR (grobe) Verstöße gegen geltendes Recht nachweisen kann. Das halte ich aber in dem hier geschilderten Fall für äußerst Fragwürdig.

Was man, in tarifgebundene Betriebe, natürlich auch machen kann ist, dass man mit seiner Abrechnung bei seiner Gewerkschaft anklopft und um Überprüfung bittet. Es ist einfach nicht auszuschließen, dass der BV gegen eine Vorschrift aus dem TV verstößt oder soagr etwas regelt, was im TV bereits festgelegt ist.

Gibt es ein Verstoß gegen den TV kann die Gewerkschaft entsprechend intervenieren, wird das Thema schon abschließend im TV geregelt, ist der BV nicht wirksam (ein BR kann nichts regeln, was bereits in höhere Regelnungen wie ein TV abschließend festgelegt ist). Dies kann bedeuten, dass man als individueller Arbeitnehmer eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht einreichen muss, wobei die Gewerkschaft sicherlich behilflich sein wird.

Ihre Antwort