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Überwachung der IntranetFeedbacks an den Betriebsrat - was können wir als Betriebsrat unternehmen?

H
Harald65
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein neuer Betriebsrat und haben in unserem Intranet eine Feedbackfunktion an den Betriebsrat einrichten lassen. Diese Funktion wurde bislang auch rege benutzt, bis ein Mitarbeiter auf eine Anfrage an den Betriebsrat umgehend eine merkwürdige Antwort erhielt. Es war die Outlook Abwesenheitsnotiz unseres Geschäftsführers. Scheinbar hat er von allen Anfragen eine Kopie erhalten. Laut unserem Systemadministrator ist das inzwischen korrigiert, es habe sich um einen bedauerlichen Fehler gehandelt. Wer nicht mit einem Minimum an Intelligenz gestraft ist, mag das glauben. Diese Funktion wird jetzt natürlich von keinem mehr genutzt, was uns einen wichtigen Kommunikationsweg kaputt gemacht hat. Was können wir als Betriebsrat unternehmen, bzw. wie weit können wir gegen unseren Geschäftsführer vorgehen?

81.134045

Community-Antworten (45)

N
Noobie25

14.07.2006 um 03:50 Uhr

Hallo,

es dürfte schwer werden gegen den Geschäftsführer vor zu gehen. Man muss ihm beweisen können das er das Intranet bzw. die Feedbackfunktion, mit Vorsatz, beeinflusst oder manipuliert hat. Sollte das nicht der Fall sein ist es kaum möglich ihn zur Rechenschaft zu ziehen, "nur" weil er Post bzw. E-Mail geöffnet und gelesen hat, die an ihn Adressiert oder an seinen Arbeitsplatz weitergeleitet wurde.

Was aber noch zu klären ist: Was stand denn in dem Schreiben, das die "merkwürdige Antwort" enthielt? Das dürfte Euer einziger Ansatzpunkt darstellen;

Z.B.: Hat sich Euer Chef als BR ausgegeben? Hat Euer Chef den Kollegen bedroht? Wurde dem Mitarbeiter genau das falsche oder ungünstigste angeraten? usw.

Da es sich hier, allem Anschein nach, um einen außerordentlichen Fall zu handeln scheint würde ich Euch auf alle Fälle raten jemand Professionelles ein zu schalten, wie Verdi oder ähnliches.

Alg... Noobie25

RI
Ramses II

14.07.2006 um 12:06 Uhr

"Was stand denn in dem Schreiben, das die "merkwürdige Antwort" enthielt? Das dürfte Euer einziger Ansatzpunkt darstellen;

Z.B.: Hat sich Euer Chef als BR ausgegeben? Hat Euer Chef den Kollegen bedroht? Wurde dem Mitarbeiter genau das falsche oder ungünstigste angeraten? usw."

Noobie25,

vermutlich stand da etwas drin wie "Vom 01.06. bis 23.06.06 bin ich nicht im Büro, meine Post wird nur unregelmäßig bearbeitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau S. Ekretärin Tel. 0815/4711.

MfG G. Schäftsführer"

H6
Harald 65

14.07.2006 um 13:16 Uhr

Die Antwort war tatsächlich "nur die Abwesenheitsinfo" Die Anfragen als solche sind an den Betriebsrat gegangen. Das ärgerliche ist nur, dass unser Geschäftsführer alle Anfragen an den Betriebsrat, somit auch Beschwerden, die ihn betreffen, erhalten hat und somit schon im Vorfeld im Bilde ist. Eigenständig Antworten verfasst hat er meines Wissens nach nicht. Unser größtes Problem ist aber, dass das Vertrauen erschüttert ist. Das Vertrauen des Betriebsrats in den Geschäftsführer und auch das Vertrauen in diesen an sich sehr bequemen Kommunikationsweg an den Betriebsrat.

N
Noobie25

14.07.2006 um 15:04 Uhr

Dann ist das ganze unter; "Dumm gelaufen" ein zu ordenen. Man kann den GF nicht dafür verantwortlich machen, das er Post erhält... auch wenn es net gewesen wäre zu berichten das er Unterlagen für den BR erhält.

Ja das Vertrauen ist jetzt klar erschüttert, verständlicherweise. Da könnt ihr nur durch gute BR-Arbeit wieder den Vertrauensstand erreichen, den ihr vor dieser Panne hattet. Und das wird seine Zeit dauern, leider.

Jetzt heist es wirklich dickes Fell bewahren und durchhalten als BR.

RI
Ramses II

14.07.2006 um 15:11 Uhr

"Dumm gelaufen"?

Logisch, passiert ja in Deutschland jeden Tag zehntausende Mal dass ein EDV-System unerkannt Kopien von E-Mails anfertigt und diese an eine andere, zufällig ausgewählte, Adresse verschickt. Logisch dass darunter auch der ein oder andere Fall ist, wo die BR-Post an die Geschäftsführung geht. Die Geschäftfsührung ist hier dann nur das bedauernswerte Opfer das seine Arbeitszeit mit dem Aussortieren dieser ungeliebten Mail verbringen muss.

"Da könnt ihr nur durch gute BR-Arbeit wieder den Vertrauensstand erreichen, den ihr vor dieser Panne hattet."

Genau! Da soll sich der BR nun aber mal anstrengen um diesen Makel von der sauberen Weste des Geschäftsführers zu beseitigen. Dieser BR muss sich nun erst wieder die Zuneigung des ehrenwerten Geschäftsführers erdienen, ehe er würdig ist, wieder mit ihm an einem Tisch zu sitzen.

N
Notenhobler

14.07.2006 um 15:15 Uhr

Ich sehe das etwas anderst.

Nach dem der GF schon länger solche Mails bekommen hat, hätte er sich melden müssen und dem Administrator bescheidgeben. Mails unterliegen dem Datenschutz. Auch er als Arbeitgeber hat die Verantwortung für die Einhaltund es Datenschutzes, bzw. ist gegenüber dem Systemadministrator weisungsbefugt. Muß sich also in diesem Fall eine Unterlassung vorwerfen lassen. Ich würde in einem Schreiben, den Chef dazu auffordern Stellung zu beziehen! Wenn nur der leiseste Verdacht besteh, daß er nicht die Wahrheit sagt, dann das Ganze untersuchen zu lassen (juristisch).

Gruß Notenhobler

K
Kölner

14.07.2006 um 15:18 Uhr

@Notenhobler Auf welcher Grundlage willst Du das ganze denn juristisch untersuchen lassen? Das interessiert mich schon aus persönlichen Gründen, da ich jeden Tag mehrere eMails erhalte...

RI
Ramses II

14.07.2006 um 15:59 Uhr

"Mails unterliegen dem Datenschutz."

Hat die große Koalition jetzt auch noch am BDSG herumgepfuscht? Wann ist das denn hineingekommen?

N
Notenhobler

14.07.2006 um 16:15 Uhr

@kölner

zum Beispiel:

http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__39.html

war aber nur ne Kurzrecherche.....! Datenschutz ist Datenschutz und da muß schon die Schaufel drauf. Dummm gelaufen gilt als Ausrede nicht. Vielleicht wenn die Mails an den Aushilfspförtner (ich will niemand diskrimieren) gehen, aber der Geschäftsführer ist Kraft seiner Tätigkeit in einer besonderen Verantwortung und der weiß genau was Datenschutz ist.

F
Fritz

15.07.2006 um 00:25 Uhr

praktisch kann man jedes Kontakt oder Feedbackformular an zahlreiche Emailadressen weiterleiten, auch als Copy direkt an eueren Chef, fragt doch mal eueren php Programierer was er so alles an email Adressen angegeben hat.

und fragt mal nach einer Bandsicherung etwas älteren Datums des Webservers. In dem skripting müßte nachvollziebar sein, an wen diese Mails überhaupt weitergeleitet werden.

RI
Ramses II

15.07.2006 um 02:07 Uhr

Notenhobler,

Dein Ansinnen scheitert an drei Voraussetzungen.

  1. Es handelt sich hierbei in aller Regel um keine personenbezogenen Daten
  2. Es liegt hier kein Berufs- oder Amtsgeheimnis vor
  3. Die Daten wurden nicht von der verantwortlichen Stelle weitergeleitet

Lies Dir doch mal den § 1 des BDSG durch!

F
Fayence

15.07.2006 um 02:30 Uhr

Ramses II,

könnte der BR nicht gegen den Admin vorgehen? Davon, dass es sich um einen bedauerlichen Irrtum gehandelt hat, ist doch nicht auszugehen!

Und an den BR gerichteter Schriftverkehr inkl. Emails, fällt nach meiner Meinung sehr wohl in die Rubrik "Amtsgeheimnis". Oder habe ich Dich da falsch verstanden?

RI
Ramses II

15.07.2006 um 02:56 Uhr

Dass es sich um kein "Versehen" handelt erscheint mir hier sehr wahrscheinlich. Insofern macht es sicherlich Sinn gegen den Arbeitgeber vorzugehen. Ich vermute dass man das Ganze sehr leicht im § 119 BetrVG unterbringen kann. Möglicherweise ist die Herstellung der Öffentlichkeit dann auch noch eine nette Idee.

Man mag ja das Betriebsratsmandat als "Amt" bezeichnen. Das "Amtsgeheimnis" kann aber immer nur Mitglieder einer Behörde betreffen. Siehe hierzu die Legaldefinition im § 11 StGB: "Im Sinne dieses Gesetzes ist ... 2. Amtsträger: wer nach deutschem Recht a) Beamter oder Richter ist, b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;"

H6
Harald 65

15.07.2006 um 12:48 Uhr

Ich möchte euch erstmal herzlich Danken für die Beiträge. Da keine öffiziellen Mails, sondern nur interne Feedbacks der von uns zu vertretenen Mitarbeiter auch an den Geschäftsführer gegangen sind, bleibt uns wohl kaum eine Handlungsmaßnahme. Die einzige Konsequenz ist dann wohl der Vertrauensverlust in unseren GF, was uns vom Betriebsrat immerhin ermöglicht, ihn bei passender Gelegenheit seinen Angriff auf die gesammte Belegschaft unter die Nase zu reiben. Das können wir bei Verhandlungen mit ihm immerhin zu unserem Vorteil nutzen. Außerdem haben wir jetzt eine externe Emailadresse eingerichtet, insofern sind wir auch auf elekronischem Wege wieder erreichbar. Unser GF ist zur Zeit doch sehr kleinlaut, daher hatte diese ganze Aktion auch was gutes.

F
Fayence

15.07.2006 um 14:10 Uhr

Ramses II, mit dem 2. Teil Deiner Antwort bin ich so nach wie vor nicht einverstanden. Würde m.E. den § 39 BDSG in Bezug auf BR-Daten aushebeln, von einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte der AN gem. §1 BDSG ganz zu schweigen. Denn auch personenbezogene Daten sind im Rahmen der Feedback-Funktion mit Sicherheit weitergeleitet worden, oder zählt der Name eines AN nicht dazu?

Nach Deiner Definition wäre der AG also völlig legal mit einer Zugriffsberechtigung auf den BR-Datenaustausch ausgestattet?

Was den Admin betrifft, sehe ich dementsprechend einen klaren Verstoss gegen den §5 BDSG.

RI
Ramses II

15.07.2006 um 20:00 Uhr

Fayence,

der Name alleine ist meines Erachtens kein personenbezogenes Datum, sondern lediglich ein Datum über das der personenbezug hergestellt werden kann.

Der § 39 ist hier schlichtweg nicht einschlägig.

Legal ist das Vorgehen des Geschäftsführers noch lange nicht. Da finden sich sicherlich eine ganze Reihe Gründe warum das illegal ist. Ob der § 5 BDSG so recht passt bin ich mir da nicht sicher. Möglicherweise müsste man hier auch eher im Teledienstedatenschutzgesetz nachschauen als im BDSG, obwohl dieses Gesetz ja den Bereich des Dienst- und Arbeitsverhältnisses eigentlich ausklammert. Möglicherweise kann man aber die Brücke darüber schlagen dass diese Kommunikation eben nicht ausschließlich zu dienstlichen oder beruflichen Zwecken erfolgt.

Aber, wie gesagt; Der § 119 BDSG erscheint mir hier ganz klar anzuwenden.

Harald 65,

ob Ihr bei Verhandlungen daraus einen Vorteil ziehen könnt wage ich zu bezweifeln...

F
Ftpa12

15.07.2006 um 20:18 Uhr

Sie können aber nicht viel Ahnung von Gesetzen haben, wenn das Bundesdatenschutzgesetz bei Ihnen 119 Paragrafen haben soll. Bedenklich

RI
Ramses II

16.07.2006 um 00:50 Uhr

Ftpa12,

gut aufgepasst, das gibt einen Fleißpunkt!

Der aufmerksame Leser hätte erkannt, dass ich hier das BetrVG meinte.

Dennoch danke für den Hinweis, das ist eine gute Leistung für jemanden der das erste Mal hier postet.

Übrigens: Für 10 Fleißpunkte können Sie sich dann ein Fußballbildchen beim Hausmeister abholen.

K
Kölner

16.07.2006 um 00:56 Uhr

@Ftpa12 Du hast mit Deiner Anmerkung einen König beleidigt! Keine schlechte Leistung für einen Rookie! Ich meine ja, dass sich so etwas nicht gut im Zeugnis macht...

P
Pfarrer

16.07.2006 um 02:26 Uhr

Hallo Kollegen, das Problem mit dem Intranet, - und dem Zugriff durch den Administrator bzw. die GF oder die GL ist mir nicht unbekannt. Das Problem haben wir bei uns im BR dadurch gelöst,- ich habe eine private E-Mailadresse eingerichtet und alle BR -Mitglieder bekamen das Passwort. So hat lediglich der Zugriff, der das Passwort hat, - die E-Mail- Addi haben wir gleichzeitig der Mitarbeiterschaft zukommen lassen, die können uns jetzt direkt anmailen ohne die Befürchtung, von GF oder Administrator mitgelesen zu werden. Bequem ist auch die Tatsache, das man jederzeit von Zuhause aus den BR-Briefkasten bearbeiten kann.

RI
Ramses II

16.07.2006 um 02:49 Uhr

Hmmm,

inwiefern hilft eine private E-Mail Adresse hier weiter? Den Traffic kann der Admin doch genau so weiterleiten.

Passwortsharing? Das wäre bei uns, auch für private E-Mail Adressen verboten und ich würde davon auch jedem abraten.

Wieso könnt Ihr eigentlich nur auf private Adressen von zu Hause zugreifen?

P
Pfarrer

16.07.2006 um 18:03 Uhr

Passwortsharing?? Quatsch, ich versuche mal es zu erklären: Es gibt eine stinknomale Email-Addi im Internett, z.B., B-Rat-FaMaier@web.de, da hat man dann wie bei jeder anderen privaten Emailaddi die Möglichkeit eine Mail zu placieren wenn man die (B-Rat-FaMaier@web.de) Adresse hat, - in diesem Falle sind es die Mitarbeiter die von uns die Adresse erhalten haben. Jetzt bitte aufpassen: Allerdings haben lediglich die BR-Mitglieder die Möglichkeit den Briefkasten zu öffnen, da sie alleine das Passwort haben. Die GF kennt die Emailadresse unter Umständen auch, ich gehe sogar davon aus,..sie kann ja was schreiben wenn sie möchte, (Grins) aber das war's dann auch. Die von Mitarbeitern gemailten Klagen, Beschwerden oder sonstiges kann nur der BR, ( eben der der das Passwort hat), einlesen und beantworten. Komprente? In einem hast Du recht, ich kann natürlich auch bei uns im Büro ins Internett gehen und unseren BR-Briefkasten einsehen. Jedoch,... zu Hause ist es bequemer. Mit freundlichem Gruß

RI
Ramses II

16.07.2006 um 20:02 Uhr

Also keine private E-Mail Adresse, sondern eine externe E-Mail Adresse.

Manchmal hilft es ja schon die Dinge beim Namen zu nennen.

Von gesharten Passörtern würde ich trotzdem die Finger lassen, da soonst keine Kontrolle mehr über das Postfach besteht.

K
Kölner

29.07.2006 um 21:58 Uhr

@Harald65, Pfarrer Eins verblüfft mich doch immer wieder: In der heutigen Zeit gilt doch eine eMail nach wie vor als "elektronische Postkarte" und von sich aus nicht als Brief (auch wenn Microsoft dieses Symbol nur allzugern verwendet). Das heisst doch im Grundsatz, dass eine Postkarte im Prinzip auch eingesehen werden kann - eben weil es in der Regel kein Brief ist. Es sei denn: Der BR trifft entsprechende Vorkehrungen, dass aus der Postkarte ein kodierter (verschlüsselter) Brief wird.

RI
Ramses II

30.07.2006 um 01:57 Uhr

Kölner,

ist es zulässig, Postkarten aus dem Briefkasten heraus zu kruschteln?

K
Kölner

30.07.2006 um 02:02 Uhr

@Ramses II kruschteln (?) Wenn die Postkarte dort bereits angekommen ist, sicher nicht. Ist der Weg nicht das Problem?

RI
Ramses II

30.07.2006 um 02:27 Uhr

Wenn der Mitarbeiter im Postverweilzentrum die Texte mehr oder minder zufällig liest, dann ist das eine Sache.

Wenn hingegen die Postkarten an eine bestimmte Adresse heraus sortiert werden und jemand anderem zugestellt werden ist das meines Erachtens eine ganz andere Sache.

K
Kölner

30.07.2006 um 21:06 Uhr

@Ramses II Ich schließe mich Deiner Meinung im Prinzip ja an. Aber ich glaube auch, dass ein BR sich Gedanken machen muss, wie sicher/unsicher die ganze eMailerei sein kann...

F
Fayence

30.07.2006 um 21:11 Uhr

@ Kölner

Jetzt schwächelt Deine Argumentation aber ein wenig! :-)

Mit Deiner letzten Äusserung stimme ich aber vollkommen überein!

K
Kölner

30.07.2006 um 21:13 Uhr

@Fayence Ich will halt nicht von Ramses II kritisiert werden. ;-)

F
Fayence

30.07.2006 um 21:31 Uhr

@ Kölner

Ich bin mir sicher, dass sich eine arme Seele in diesem Forum bereit erklärt hätte, Dich dann wieder aufzubauen!

RI
Ramses II

30.07.2006 um 21:42 Uhr

Was ist das denn für eine hemmungslose Flirterei?

S
Schwester

30.07.2006 um 21:45 Uhr

@Ramses II Ramses, Du weisst doch, ich habe Dich im Stillen immer schon bewundert. Du bist mir so nah mit Deiner herrschaftlichen Stimmungs- und Meinungsmache! Und gerade wenn wir mal nicht einer Meinung sind, hatte ich Dich doch ganz besonders lieb.

M
Mona-Lisa

30.07.2006 um 21:46 Uhr

siehst du, Kölner, Ramses II beisst nicht, der will doch nur spielen!

K
Kölner

30.07.2006 um 21:54 Uhr

@Ramses II Was baust Du denn hier für ein Netzwerk auf? Ich wusste gar nicht, dass Dich jemand bewundert... %-)

@Mona-Lisa Muss ich das jetzt verstehen?

RI
Ramses II

30.07.2006 um 21:58 Uhr

Schwester,

welcher der beiden Ratiopharm-Zwillinge bist Du denn nun?

Mona oder Lisa?

F
Fayence

30.07.2006 um 22:08 Uhr

Ramses II,

wenn die Schwester mal nicht eher ein Bruder ist! :-))

Hemmungslose Flirterei? Na, ich kann in diesem Fall nicht gemeint sein, die sähe bei mir eher anders aus.

M
Mona-Lisa

30.07.2006 um 22:25 Uhr

@Kölner, Nö! Ausser du ziehst nach Tuttlingen....

@Ramses II, "nicht`s ist unmöglich...."

@Fayence, manche Schwester war vor Jahren ein Bruder.....

F
Fayence

31.07.2006 um 00:20 Uhr

Und andere wiederum können sich nicht entscheiden... ;-))

Aber wollten wir Kölner nicht nach Rottweil verfrachten? Mit schickem Nietenhalsband und so?

M
Mona-Lisa

31.07.2006 um 00:52 Uhr

@Fayence, nur, wenn der "Kampfhund" die Wesensprüfung bestanden hat! ;-))

RI
Ramses II

31.07.2006 um 01:45 Uhr

"Hemmungslose Flirterei? Na, ich kann in diesem Fall nicht gemeint sein, die sähe bei mir eher anders aus."

Erleben will!

"manche Schwester war vor Jahren ein Bruder..... "

... und schlägt seither die Klampfe auf dem Lichterfest..

"nur, wenn der "Kampfhund" die Wesensprüfung bestanden hat! ;-)) "

mail (vermutlich) an: wesenspruefungsverweigerer@netcologne.de

F
Fayence

31.07.2006 um 02:15 Uhr

Ramses II,

wenn ich im Forum irgendwann beginnen sollte, an Dich gerichtete Antworten mit XOXOX zu unterzeichnen, solltest Du Dir wahrlich Gedanken machen und Paracetamol griffbereit haben!

XOXOX ;-)))

L
Lotte

31.07.2006 um 02:17 Uhr

Euch ist aber klar, dass 8 Paracetamol durchaus zum Exitus führen können? Also seid vorsichtig, will noch länger mit Euch streiten. ;-)

RI
Ramses II

31.07.2006 um 02:21 Uhr

Leberkoma?

Wie ekelhaft...

D
deadline

31.08.2006 um 01:13 Uhr

Hm, eigentlich ist die Sache nicht mehr so ganz aktuell, ABER mir fehlt da ein wichtiger, entscheidender Hinweis:

  • ausgehende Emails wandern über einen (Exchange)Server
  • genau dies ist hier der fall: MA schickt Email an einen externen BR-Mail-Account
  • diese Emails können ohne irgendeinen großen technischen Aufwand von der EDV-Abt. "gesichert", heißt abgespeichert werden
  • dies wird in manchen Betrieben so gehandhabt, um im täglichen Email-Verkehr Beweise zu haben, dass diese verschickt wurden, bzw. um MA verlorengegangene (gelöschte) Emails wieder zur Verfügung zu stellen (also als "Service" der EDV)

Und wie hält es Euer AG? Fasst mal nach ...

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