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Datenschutz Abschalten arbeitsrelevanter Funktionen - Zustimmung des Betriebsrats?

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spiros
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Datenschutz:

seit unser Datenschutzausschuss gebildet wurde, geschehen zunehmend merkwürdige Dinge in unserem Betrieb... So wurde z.B. eine Funktion in unserem System gesperrt, die es uns erlaubt hatte auf die Einsätze anderer KollegInnen zuzugreifen, mit der Begründung diese Funktion sei als Überwachungs-, bzw. Kontrollfunktion anzusehen.

Tatsache ist, um in unserer Branche einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es manchmal unumgänglich diese erweiterte Suchfunktion zu benutzen, um einen Einsatz im Interesse eines Patienten so schnell wie möglich weiterzuleiten. Allerdings zeigt diese Funktion gleichzeitig die Anzahl der der durch jeden einzelnen Kollegen aufgenommenen Einsätze. Die Datenschutzbeauftragte behauptet nun, dass diese Daten durch die Disponenten heimlich ausgewertet werden und diese Funktion durch die GF als Druckmittel eingesetzt wird, damit Einsätze durch die MA schneller aufgenommen werden. Wie die Datenschutzbeauftragte jedoch wissen müsste, dürfen - selbst wenn diese Daten ausgewertet werden sollten - diese nicht zu "Schulungszwecken" benutzt werden. Sollte es so sein, würde dies rechtliche Folgen gegen die GF nach sich ziehen.

Nun beharrt die Datenschutzbeauftragte auf ihre Meinung mit der Begründung, dass es durch den BR endgültig so beschlossen wurde. Eine Stellungnahme hierzu, bzw. eine rechtliche Prüfung des Sachverhaltes hierzu ist nicht erfolgt.

Für Eure Antworten und Meinungen hierzu

vielen Dank im Voraus

Spiros

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Community-Antworten (2)

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Waschbär

29.10.2006 um 18:56 Uhr

Hi, spiros, so wie du d. sachverhalt darstellt. ist alles rechtens. der beschluss vom BR und auch die aussage vom DS.

es kommt oft vor das es auch im bereich datenschutz, intressens konflikte gibt. es geht hier bei nicht um die folgen einer handlung sondern um die vorbeugung eines möglichen missbrauches. der daten.

im datenschutz gilt die regel im gegen satz zum üblichen recht. das alles was nicht aus drücklich erlaubt ist verboten ist und nicht wie allg recht es ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist.

auch wenn es dir schwer fällt und du es nicht verstehts vertraue deinen DS er handelt um dich zu schützen. es geht leider nicht anders weil grade bei der EDV verarbeitung ist es schnell und umfangreich möglich daten aus zuwerten und zu verteilen oder diese für zwecke der arbeitsoptimierung zu nutzen.

du hast ja sicher auch die meinungen und aussagen zur "neuen" krankenversicherungskarte" mitbekommen. ansich eine gute sache weil so weis jeder der ein auslese gerät hat welche krankheiten oder einschränkungen wir haben. stimmt´s ? und wie gesagt jeder der so ein auslesegerät hat !!! kanst zu deiner aufnahme abteilung gehen merke dir d. namen von gerät suche es dann in googel und du wirst merken wie leicht mann an so ein gerät kommt und das legal, wenn du noch bedenkst das die lesegeräte auch mit USB zu haben sind kanst du dir ja vorstellen, welche auswirkungen es haben könnte wenn deine krankendaten gott und die welt erfahren könnten. und es geht das prg. läuft super auch auf XP und da es nur ein auswertungs prg ist ist es auch mit Exel konform.

gut wer will schon wissen welche krnkheiten du hast oder hattest oder welche einschärnkungen ? Versicherungen,Arbeitgeber etc... und das bestimmt nicht um dir zu helfen. ich hoffe das dir das beispiel reicht oder .... ?

W
Waschbär

29.10.2006 um 19:27 Uhr

spiros

ggf hilft dir auch die einleitungs worte von einem DS :-)

Warum verbietet der Datenschutz soviel?

Ziel des Datenschutzes ist der Schutz der Privatsphäre. Die Generalaussage im Datenschutz lautet daher:

"Alles ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist!"

Das bedeutet, für den Umgang mit personenbezogenen Daten benötigen wir immer eine eindeutige Handlungserlaubnis. Die Handlungserlaubnis kann eine gesetzliche oder eine betriebliche Regelung oder die schriftliche Zustimmung des Betroffenen sein.

Im Mittelpunkt steht nicht die Frage, wo ein Verbot geregelt ist, sondern die Frage:

"Wo und wie ist die Zulässigkeit geregelt?"

Diese besondere Rechtssituation unterstreicht den hohen Stellenwert, den der Gesetzgeber dem Schutz unserer Privatsphäre beimisst.

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