Ich habe eine etwas merkwürdige Frage zum Thema "Antrag auf Zustimmung". In unserem Betrieb sind für einige Mitarbeiter von Zeit zu Zeit Schichten notwendig, die außerhalb (dh. vor) der vereinbarten Arbeitszeit liegen. Da dieses ja eine Änderung der Arbeitszeit ist, muß zu diesen Schichten unsere (BR) Zustimmung eingeholt werden. Das wird auch brav gemacht und klappt reibungslos.

Allerdings sind meine BR-Kollegen und ich uneins darüber, wer diese Anträge einzureichen hat. Das machen nämlich die Kolleginnen, die in den Sonderschichten arbeiten selber. Sie sind aber "normale" MA's und keine leitenden Angestellten. Ich bin der Meinung, dass nur der AG selbst (in unserem Fall der Filialleiter) unsere Zustimmung zu einer Änderung der Arbeitszeit einholen kann.

Die betroffenen Kolleginnen und meine BR-Kollegen sagen, dass sei "aber immer schon so gehandhabt worden". Mich überzeugt das nicht. Kann mich bitte jemand aufklären, was denn nun rechtens ist?

Danke :)