Wer muss einen Antrag auf Änderung der Arbeitszeit stellen?
Ich habe eine etwas merkwürdige Frage zum Thema "Antrag auf Zustimmung". In unserem Betrieb sind für einige Mitarbeiter von Zeit zu Zeit Schichten notwendig, die außerhalb (dh. vor) der vereinbarten Arbeitszeit liegen. Da dieses ja eine Änderung der Arbeitszeit ist, muß zu diesen Schichten unsere (BR) Zustimmung eingeholt werden. Das wird auch brav gemacht und klappt reibungslos.
Allerdings sind meine BR-Kollegen und ich uneins darüber, wer diese Anträge einzureichen hat. Das machen nämlich die Kolleginnen, die in den Sonderschichten arbeiten selber. Sie sind aber "normale" MA's und keine leitenden Angestellten. Ich bin der Meinung, dass nur der AG selbst (in unserem Fall der Filialleiter) unsere Zustimmung zu einer Änderung der Arbeitszeit einholen kann.
Die betroffenen Kolleginnen und meine BR-Kollegen sagen, dass sei "aber immer schon so gehandhabt worden". Mich überzeugt das nicht. Kann mich bitte jemand aufklären, was denn nun rechtens ist?
Danke :)
Community-Antworten (6)
17.08.2006 um 10:20 Uhr
Hallo Bärt,
der § 87 BetrVG regelt das Mitbestimmungsrecht des BR`s gegenüber dem AG zum Schutz der Arbeitnehmer.
Es können also keine Anträge auf Zustimmung von AN gestellt werden. Außer der zuständige Vorgesetzte hätte diese Anträge unterschrieben.
MfG Angi1
17.08.2006 um 19:41 Uhr
Genau das war auch meine Meinung :)
Aber wo steht das genau geschrieben?
Gruß, Bärt
18.08.2006 um 10:57 Uhr
Hallo Bärt,
"Im Streitfall muss das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass die Überstunden vom AG gebilligt oder geduldet worden sind (vgl. BAG 15.6.61, NZA 94, 837)"
MfG Angi1
18.08.2006 um 22:17 Uhr
Gut, aber hier geht es ja nicht um Überstunden. Wo steht genau beschrieben, wer einen Antrag auf Zustimmung des BR einholen kann??
Es muss doch irgendwo geregelt sein oder zumindest deutlich hervorgehen.
29.05.2018 um 14:59 Uhr
Hallo zusammen, wenn der Arbeitgeber möchte das jemand Sonderschichten macht kann er es im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (ArbZG) anweisen. Das ist geregelt im §106 GeWo. Der BR muss dieser Änderung der Arbeitszeit nach §87 BetrVG zustimmen oder begründet widersprechen. Im Idealfall regelt Ihr das ganze in einer Betriebsvereinbarung z.B. Mitarbeiter darf 3 Sonderschichten im Jahr alleinverantwortlich beantragen, bei mehr als 3 Sonderschichten ist der Antrag vom Arbeitgeber oder eines benannten Vertreter des Arbeitgeber gestellt werden.
29.05.2018 um 15:12 Uhr
OMG! Jetzt hat Bärt bestimmt 12 Jahre auf diese Antwort gewartet...
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