Wie lange zeit bis zur Unterschrift
Hallo zusammen, unsere GF hat uns eine BV Wegen Urlaub in der ersten Januar Woche gegeben in dem die MA ins minus oder vom Jahresurlaub nehmen sollen. Wie lange haben wir Zeit für Zustimmung bzw. Ablehnung ? Die GF macht schon Druck
Community-Antworten (6)
19.12.2023 um 20:20 Uhr
Wenn es der GF zu lange geht haben sie ja die Möglichkeit die Einigungsstelle anzurufen. Für Euch gibt es keine Fristen. Wenn ihr nicht wollt wird es eh schwer für den AG dies so kurzfristig durchzusetzen.
19.12.2023 um 20:41 Uhr
Ich verstehe die Fragestellung nicht ganz.
Hat der AG euch die BV in der erste Januar Woche geben und ist diese immer noch nicht (Ende Dezember, 12 MOnate später) noch nicht unterschrieben?
Oder hat er eine BV vorgelegt wobei er festegt, dass den Resturlaub spätestens in der erste Januarwoche genommen werden soll und Minusstunden ausgeglichen werden sollen?
Im ersten Fall kann ich verstehn, dass er jetzt ein wenig ungeduldig wird.
Im zweiten Fall muss dem BR klar sein, eine BV ist das Ergebnis von Verhandlungen, nicht ein Schriftstück was der AG vorlegt und ihr zuzustimmen habt. Gerade bei etwas komplizierten BVs, und dazu zählt m.E. auch ein über Urlaub und Arbeitszeitskonten, erachte ich es für unumgänglich anwaltliche Hilfe herbei zu rufen. Die nimmt der AG seinerseits garantiert bei dem Hausanwalt in Anspruch, warum sollt ihr euch dann nicht beistehen lassen um zu prüfen wo die Fallstricke eingebaut sind? So kann ich mir vostellen, dass er u.U. vorhat Minusstunden mit Urlaub auszugleichen, was einfach nicht zulässig ist, wenn ihr aber eine BV dazu unterschreibt wird sich kaum ein Beschäftigter dagegen vor dem arbeitsgericht wehren.
Wenn ihr meint, die vorgelegte VErsion nicht unterschreiben zu können (warum auch immer) kann der AG selbstverständlich die Einigungsstele einberufen. Dann habt ihr auf jeden Fall einen Anwalt an der Seite (wenn ihr vernünftig seid jedenfalls).
19.12.2023 um 23:17 Uhr
Gab es eine Verhandlung dazu?
20.12.2023 um 01:39 Uhr
"er u.U. vorhat Minusstunden mit Urlaub auszugleichen, was einfach nicht zulässig ist,"
Das ist derart allgemein formuliert mEn falsch.
20.12.2023 um 09:37 Uhr
Celestro wenn ich die Frage richtig verstanden habe will er es den AN überlassen ob sie ihr Stundenkonto ins Minus fahren oder Urlaub nehmen. Das wäre natürlich beides erlaubt :-) als BR würde ich mich schon aus Prinzip weigern über so kurzfristige Betriebsurlaube zu verhandeln. Betriebsurlaub sollte so weit im voraus fest stehen, dass die AN auch im Vorfeld planen können. Ich würde mir auch keinen Anwalt nehmen wie Olaf vorschlägt sondern die Sache aussitzen. Mal schauen ob der AG die Einigungsstelle anruft um sich dort ne Ohrfeige abzuholen!
20.12.2023 um 10:18 Uhr
"Celestro wenn ich die Frage richtig verstanden habe will er es den AN überlassen ob sie ihr Stundenkonto ins Minus fahren oder Urlaub nehmen. Das wäre natürlich beides erlaubt :-)"
darum ging es in meinem Post aber überhaupt nicht. ;-)))
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