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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kein Rolltag am Wochenende - Mitbestimmungsrechte des BR verletzt ?

J
JOBU
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen habe wiedermal eine Frage. Wir sind ein Bau Markt mit Gartenabteilung. Wir hatten vor 14 Tagen BR-Wahl und es wurde ein neuer Betriebsrat gewählt. In der Zeit vom alten Betr.-Rat ist die Gesch-Leitung sagen wir Marktleiter hingegangen und hat die Mitarbeiter ein Schriftstück hingelgt und mit einer Unterschrift den Mitarbeiter gefordert mit seiner Unterschrift auf Rolltage Freitag-Samstag-Montag zu verzichten. Ansonsten mit einer Abmahnung oder Kündigung gedroht. Nun die Frage: Was kann ich machen. Ist die Unterschrift Aktion nicht mehr kippbar hat die Unterschrift Aktion seine Gültigkeit ? Der alte Betriebrat wurde nicht gefragt und nicht angehört. Kann ich etwas machen Mitbestimmungsrecht ???? Der Marktleiter dagegen macht Freitag Samstag frei oder auch Montag geht nachweisbar Schwarzabeit nach oder geht zu Bayern Spiel nach München. Danke für Eure Antwort

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Community-Antworten (4)

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häggi

08.06.2006 um 23:31 Uhr

Natürlich hat der Br ein MBR nach § 87 BtrVG.Habt ihr noch eine gültige BV?(Nachwirkung?)Auch AZ-Änderungen(prüfen) muß der AG beantragen.

J
JOBU

09.06.2006 um 06:57 Uhr

Kann ich als Betr-R jetzt noch nacher der Unterschrift die Unterschriften zurückfordern und ewtl neu Verhandeln ???

Z
Z.Ickig

09.06.2006 um 11:46 Uhr

Was sind "Rolltage" ? Soll darunter zu verstehen sein, dass die Mitarbeiter darauf verzichtet haben, an diesen Tagen frei zu haben, oder was? Die Schilderung klingt etwas verwirrend.

"Der Marktleiter dagegen macht Freitag Samstag frei oder auch Montag geht nachweisbar Schwarzabeit nach oder geht zu Bayern Spiel nach München."

Es gehört zu den Privilegien sogenannter leitender Mitarbeiter, dass sie anderen Wasser predigen und selber Wein saufen können. So ist halt der Lauf der Welt...., daran kann auch ein Betriebsrat wenig ändern. Langfristig wird aber kaum ein Abteilungsleiter mit so einem Führungsstil nennenswerte Erfolge vorweisen können.

Ob der Marktleiter nebenher schwarz arbeitet, hat den Betriebsrat nicht zu interessieren. Ob, wann und in welchem Umfang ein Mitarbeiter (ob Abteilungsleiter oder Hilfsarbeiter) strafrechtlich in Erscheinung treten möchte, unterliegt nicht der Mitbestimmung. Ihr solltet auch nochmal gründlich darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist, solche Behauptungen in den Raum zu stellen. Oft erweist sich nämlich, dass die Dinge nicht so sind, wie sie zu sein schienen, und dann kann so ein Schuß schnell nach hinten losgehen. Der Besuch von Fußballspielen ist weitestgehend rechtlich unproblematisch, und zwar auch dann, wenn die anderen Kollegen arbeiten müssen.

"Kann ich als Betr-R jetzt noch nacher der Unterschrift die Unterschriften zurückfordern"

Was sollte das bringen?

Was ganz allgemein die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage angeht: hier hat der BR ein Mitbestimmungsrecht und kann gemäß § 87 Absatz 1 Nr. 2 BetrVG eine betriebsvereinbarung sogar erzwingen. Dann hat der Arbeitgeber sich daran zu halten. Fordert also einfach euren Arbeitgeber zu Verhandlungen auf und sorgt dafür, dass eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung erarbeitet wird.

H
häggi

09.06.2006 um 17:25 Uhr

@ Z.ickig Du hast recht "rolltage " sind freie Tage und werden so genannt weil der frei tag (Rolltag) jede Woche um ein Tag nach vorne "rollt". Ist im Einzelhandel typisch, da die Geschäfte ja 6 Tage(Manchmal schon 7) geöffnet sind.Wird meistens in der Jahresarbeitszeit ausgerechnet und unterliegt voll der MB des BR. Alles klar?

Gruß Häggi

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