Hallo Zusammen,

Wir sind 79 Wahlberechtige in unserem Betrieb, davon 27 Frauen. Die Wahl wurde am 18.02.2014 eingeleitet.
Es soll eine Personenwahl nach dem normalen Wahlverfahren werden.

Auf der Vorschlagsliste wurde nun an 5. Stelle ein Name eingetragen ohne Geburtsdatum und ohne Unterschrift.
Wir fragten die Person was dies nun soll und bekamen die Antwort: „Ich habe mich dort nicht eingetragen und will auch nicht kandidieren.“

Da ja nun keine Unterschrift zu bekommen sein wird, wird die Liste nach dem Einreichen am nächsten Dienstag ja von uns - dem Wahlvorstand - für ungültig erklärt werden müssen und kann ja auch nicht nachgebessert werden da die Person die Unterschrift nicht geben wird.
Eine gesonderte Liste für Stützungsunterschriften gibt es nicht.

Und nun die drei Fragen:
- Darf der Wahlvorstand jetzt schon tätig werden und eine neue Vorschlagsliste aushängen? (z.B. Wegen späterer Abwesenheit eines bereits eingetragenen Mitarbeiters)
- Was ist zu tun, wenn ein, bereits auf der ungültigen Liste stehender, Mitarbeiter durch Krankheit bis zur letzten Frist ausfällt und sich nun nicht mehr eintragen kann?
- Was kann der WV tun, damit nicht noch mehr ungültige Vorschlagslisten entstehen?

Eine Info zum ordnungsgemäßen Ausfüllen der Vorschlagsliste werden wir aushängen.

Aber wenn ein „Spaßvogel“ meint so die Wahl zu verhindern und in eine betriebsratslose Zeit zu steuern, wissen wir nicht, wie wir dies als Wahlvorstand verhindern können.

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten