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Fehlende Unterschrift auf der Vorschlagsliste

W
WaVoEZ
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

Wir sind 79 Wahlberechtige in unserem Betrieb, davon 27 Frauen. Die Wahl wurde am 18.02.2014 eingeleitet. Es soll eine Personenwahl nach dem normalen Wahlverfahren werden.

Auf der Vorschlagsliste wurde nun an 5. Stelle ein Name eingetragen ohne Geburtsdatum und ohne Unterschrift. Wir fragten die Person was dies nun soll und bekamen die Antwort: „Ich habe mich dort nicht eingetragen und will auch nicht kandidieren.“

Da ja nun keine Unterschrift zu bekommen sein wird, wird die Liste nach dem Einreichen am nächsten Dienstag ja von uns - dem Wahlvorstand - für ungültig erklärt werden müssen und kann ja auch nicht nachgebessert werden da die Person die Unterschrift nicht geben wird. Eine gesonderte Liste für Stützungsunterschriften gibt es nicht.

Und nun die drei Fragen:

  • Darf der Wahlvorstand jetzt schon tätig werden und eine neue Vorschlagsliste aushängen? (z.B. Wegen späterer Abwesenheit eines bereits eingetragenen Mitarbeiters)
  • Was ist zu tun, wenn ein, bereits auf der ungültigen Liste stehender, Mitarbeiter durch Krankheit bis zur letzten Frist ausfällt und sich nun nicht mehr eintragen kann?
  • Was kann der WV tun, damit nicht noch mehr ungültige Vorschlagslisten entstehen?

Eine Info zum ordnungsgemäßen Ausfüllen der Vorschlagsliste werden wir aushängen.

Aber wenn ein „Spaßvogel“ meint so die Wahl zu verhindern und in eine betriebsratslose Zeit zu steuern, wissen wir nicht, wie wir dies als Wahlvorstand verhindern können.

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten

3.49206

Community-Antworten (6)

R
Rattle

25.02.2014 um 16:07 Uhr

Hallo,

der WV hat sich überhaupt nicht einzumischen, sondern soll die wahl durchführen nicht mehr nicht weniger.

es obliegt dem listenführer/in die liste ordnungsgemäss innerhalb der frist bis zum abgabetermin die liste einzureichen.

am besten die liste nicht aus der hand geben (der listenführer) und kandidaten sammeln gehen.

MFG

O
Oblatixx

25.02.2014 um 17:46 Uhr

Es ist doch noch Zeit. Der Listenvertreter soll die Liste neu schreiben/ordnen und nochmal sammeln gehen. Und vor allem nicht aus der Hand geben! Ist doch nicht so schwer.

W
WaVoEZ

28.02.2014 um 15:14 Uhr

Ja, so schwer ist es nicht, wenn es denn so einfach wäre! Da aber im Walausschreiben steht, dass die Vorschlagsliste am Ort X aushängt, kann man sie ja nun nicht so einfach unter Verschluß nehmen. Das Wahlausschreiben darf ja nicht geändert werden. Niemand will bisher eine Listenwahl mit mehreren Listen durchführen, es wird also nur diese eine Liste geben.

O
Oblatixx

28.02.2014 um 15:44 Uhr

Wie kann man im Wahlauschreiben schreiben, dass die Liste blablabla hängt?

F
Farce

28.02.2014 um 22:49 Uhr

@WaVoEZ

Der erste und auch größte Fehler ist hier, dass ihr so handelt als stünde es in eurer Macht, dass eine Personenwahl stattfinden soll. Das könnt ihr euch zwar Wünschen aber nicht bestimmen. Dieses ergibt sich, oder auch nicht. Ihr habt auch keine Bewerberliste auszuhängen, wo sich dann die Bewerber eintragen sollen.

Allein schon das Wahlausschreiben macht diese Wahl nicht nur anfechtbar, sondern nichtig. Ihr solltet sie schnellstens ändern und zum normalen Verfahren übergehen. Und zwar so, wie es die Wahlordnung vorsieht; und hier nicht eigene Brötchen backen.

Wenn es wegen einer Anfechtung zu einer BR losen Zeit kommen sollte, seid ihr als WV hier die Spaßvögel und habt auch noch die Munition dazu geliefert.

W
WaVoEZ

03.03.2014 um 10:38 Uhr

Es tut mir leid, mein Fehler! Natürlich steht im Wahlausschreiben nicht drin, dass die Vorschlagsliste irgendwo hängt. Ich bitte um Entschuldigung.

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