Betriebsbedingte Standortswechsel - Was passiert mit dem BR?
Ich bin Mitglied des BR in meiner Filiale. Meine Filiale zieht an einen anderen Standort der Firma um, der einen BR hat. Was wird mit meinem BR geschehen? Wird er geschlossen, oder gibt es eine Möglichkeit, die BRs zusammenzulegen?
Danke!
Community-Antworten (3)
18.12.2023 um 21:30 Uhr
Die bestehende Filiale wird also aufgelöst und das Personal wechselt zu eine andere Filiale?
Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt hier eine Betriebsänderung vor. Die Umsetzung davon fällt in der Mitbestimmung. Wenn beide Filialen komplett verschmelzen, ist der BR am anderen Standort zuständig. Wenn sich die Betriebsgröße um mehr als 50% (mindestens jedoch 50 Personen) ändert, muss eine BR-Neuwahl erfolgen.
18.12.2023 um 22:07 Uhr
"Wenn sich die Betriebsgröße um mehr als 50% (mindestens jedoch 50 Personen) ändert, muss eine BR-Neuwahl erfolgen."
Davon steht im §21a BetrVG rein gar nichts. Eine Neuwahl ist mEn obligatorisch.
19.12.2023 um 07:41 Uhr
wenn es sich um einen Betriebsteilübergang handelt muss eventuell doch neu gewählt werde. Der Hauptteil bleibt beim ursprünglichen Unternehmen. Dann bleibt auch der Betriebsrat beim ursprünglichen Unternehmen. Vorher abgeschlossene Betriebsvereinbarungen gelten dort weiter. Unter den Voraussetzungen des § 13 BetrVG muss gegebenenfalls eine Neuwahl durchgeführt werden. In dem übergehenden Betriebsteil muss ein neuer Betriebsrat gewählt werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Bis dahin, längstens für die Dauer von 6 Monaten, führt der ursprüngliche Betriebsrat die Geschäfte auch für den übergegangenen Betriebsteil (§ 21a BetrVG). Die 6-Monats-Frist kann durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung auf 12 Monate verlängert werden.
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