Betriebsbedingte Kündigung
Hallo zusammen,
folgendes Situation:
der seitherige Leiter einer Abteilung hat freiwillig die Leiterfunktion aufgegeben. Daraufhin wurde ein neuer externer Leiter eingestellt. Der seitherige Leiter ist nun wieder "normaler" Sachbearbeiter. Nur hat die Geschäftsleitung entschieden, dass die Abteilung mit einer Person überbesetzt ist. Es erfolgte eine betriebsbedingte Kündigung eines Mitarbeiters, der erst seit zwei Jahren in der Abteilung ist. Eine vergleichbare Stelle ist im Unternehmen nicht vorhanden. Eine Sozialauswahl wurde getroffen.
Die Geschäftsleitung will nun vom Betriebsrat die Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung.
Ist die Einstellung des Leiters und die damit verbundene betriebsbedingte Kündigung eines Sachbearbeiters vereinbar? Was muß bei der Zustimmung noch beachtet werden?
Danke für Eure Hilfe.
Grüße Andi
Community-Antworten (2)
02.02.2011 um 09:25 Uhr
Hi Andi,
hier mal meine bescheidene Meinung. Da der bisherige Leiter seinen Leiterjob abgelegt hat, war die Neueinstellung eines Abteilungsleiters (zu der ihr hoffentlich angehört wurdet) m. E. völlig ok. Es ist, denke ich, völlig verständlich, daß eine Abteilung einen Abteilungsleiter hat. Einzig die Frage für mich bleibt offen, ob denn diese Leitungsposition nicht aus den eigenen Reihen hätte besetzt werden können. Wenn die GL anschliessend entscheidet, daß nun die Abteilung überbesetzt ist und eine betriebsbedingte Kündigung die Folge ist, sind entsprechende Dinge zu beachten. Ist eine Sozialauswahl getroffen worden (hast Du mit JA beantwortet) und wurde nach einer vergleichbaren Stelle im Unternhemen geschaut (hast Du auch bejaht). Für mich bleibt die Frage, ob einfach nur keine vergleichbrae Stelle im Unternehmen da ist, oder ob der zu kündogende Kollege nicht auch nach einer Umschulung oder Fortbildung einen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen haben könnte (siehe § 102 BetrVG, Absatz 3).
Zum Ende bleiben euch zur Prüfung für einen Widerspruch die in § 102 abschliessend genannten Gründe.
LG
02.02.2011 um 10:33 Uhr
Andi, der AG kann die Zustimmung wollen wie er will, ich hoffe doch sehr das ihr sie ihm nie und nimmer gebt!
Meldet Bedenken an, macht einen Widerspruch, tut schlicht gar nichts, aber stimmt auf keinen Fall zu. Ob die Kündigung haltbar ist soll ein Richter entscheiden. Und wenn ihr der Kündigung explizit ZUSTIMMT, dann macht ihr es dem Richter leichter und dem AN schwerer. Das ist nicht Euer Job.
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