Hallo zusammen,

folgendes Situation:

der seitherige Leiter einer Abteilung hat freiwillig die Leiterfunktion aufgegeben. Daraufhin wurde ein neuer externer Leiter eingestellt. Der seitherige Leiter ist nun wieder "normaler" Sachbearbeiter. Nur hat die Geschäftsleitung entschieden, dass die Abteilung mit einer Person überbesetzt ist. Es erfolgte eine betriebsbedingte Kündigung eines Mitarbeiters, der erst seit zwei Jahren in der Abteilung ist. Eine vergleichbare Stelle ist im Unternehmen nicht vorhanden. Eine Sozialauswahl wurde getroffen.


Die Geschäftsleitung will nun vom Betriebsrat die Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung.

Ist die Einstellung des Leiters und die damit verbundene betriebsbedingte Kündigung eines Sachbearbeiters vereinbar? Was muß bei der Zustimmung noch beachtet werden?

Danke für Eure Hilfe.

Grüße Andi