Erneute AU nach Rückfall - mit oder ohne Attest?
Moin!
Folgender Fall:
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gibt es keine Regelungen. Kein TV, keine BV und keine Klauseln im AV. Eine Krankschreibung wäre theoretisch also erst nach 3 Kalendertagen notwendig.
Nach 2 Wochen AU, die komplett durch eAU abgedeckt waren, wird die Arbeit wieder aufgenommen. Am Morgen danach kommt es zu einem Rückfall.
Wie wäre die Rechtslage? Sind die Uhren durch den einen vollständig absolvierten Arbeitstag quasi zurückgestellt? Oder gilt das als Folge-AU, so dass man sofort an Tag 1 beim Arzt anrufen müsste?
Community-Antworten (3)
18.12.2023 um 18:44 Uhr
https://www.hopkins.law/expertise/6-wochen-krank-1-tag-arbeiten-wieder-krank
auch wenn es da nicht um AU geht, würde ich sagen, sollten die gleichen "Regeln" gelten.
18.12.2023 um 21:28 Uhr
Da der Arbeitgeber keine Diagnose hat, fängt für den tatsächlich der Zähler der Lohnfortzahlung wieder bei 0 an.
Wenn der AG bedenken hat, dass es sich um eine Rezidive (Rückfall) handelt, kann der bei der Krankenkasse um eine Überprüfung fragen. Sollte diese bestätigen, ohne die Diagnose zu nennen, dass der AG recht hat, kann dies auf der Lohnfortzahlung einfluss haben. Genaueres hierzu kann der Krankenkasse sagen.
18.12.2023 um 22:09 Uhr
@Olav
Ich empfehle, mal die Informationen im Link zu lesen und vor allem, keine Ratschläge a la "das kann der AG erst einmal nicht wissen" zu erteilen. Diese können nämlich sehr schnell nach hinten losgehen.
P.S. Letztlich geht es dem TE auch gar nicht um "Lohnfortzahlung oder nicht", sondern um die Pflicht, eine AU vorzulegen.
@Muschelschubser
Um sicher zu gehen, am Besten mal die Krankenkasse "anfunken".
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