Änderung Wählerliste - gibt es dann eine erneute Einspruchsfrist?
Gibt es, wenn die Wählerliste auf einen Einspruch hin geändert wurde, eine erneute Einspruchsfrist gegen die neue Wählerliste und wie lang ist diese?
Community-Antworten (1)
09.02.2006 um 17:38 Uhr
Nein. Der WV benennt im Wahlausschreiben die Frist innerhalb derer Einsprüche gegen die Wählerliste eingereicht werden können. Die Frist wird durch solche Einsprüche nicht verändert. 2 Wochen nach dem Aushang des Wahlausschreibens läuft sie ab.
Gruss
NoLi
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