Erstellt am 09.02.2006 um 16:38 Uhr von NoLi
Nein. Der WV benennt im Wahlausschreiben die Frist innerhalb derer Einsprüche gegen die Wählerliste eingereicht werden können. Die Frist wird durch solche Einsprüche nicht verändert. 2 Wochen nach dem Aushang des Wahlausschreibens läuft sie ab.
Gruss
NoLi