Sonderzahlung ablehnen
wir haben anhörungen zu sonderzahlung erhalten und alle abgelehnt. wir sagen das die liste noch mehr kollegen erhalten sollte. der AG sagt das diese kollegen haben besonders mehr gemacht - die haben sogar beschrieben was die mehr gemacht haben sollte aber die liste erscheint willkurlich.
kommen wir damit durch?
wir haben das gefühl das der AG diese zahlung trotzdem auszahlt.
Community-Antworten (18)
13.12.2023 um 10:51 Uhr
Warum habt ihr nicht der Liste zugestimmt und darauf hingewiesen, welche Kollegen eurer Ansicht nach ebenfalls eine Sonderzahlung verdient hätten?
13.12.2023 um 10:53 Uhr
Ich denke mal "wir" ist ein Betriebsrat.
§ 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG ist hier anwendbar bis Einigungsstelle. Deswegen auf jeden Fall die Aufforderung eine Auszahlung zu unterlassen, bis das Thema geklärt ist.
Wie immer ist euer Risiko, dass der Arbeitgeber die komplette Sonderzahlung zurückzieht und ihr dann die langen Gesichter der Mitarbeiter zu ertragen habt.
Was jetzt nicht zusammenpasst ist, dass euch die Liste willkürlich erscheint, ihr aber eine Begründung mitgeliefert gekriegt habt. Wichtig ist hier, dass ihr auf jeden Fall auch ein Gegenangebot erarbeitet mit entsprechender Begründung.
13.12.2023 um 10:55 Uhr
wir haben das gefühl das der AG diese zahlung trotzdem auszahlt. Zitat Mitleidenschaft Na ich würde dem AG schon klar machen, dass ihr dies durch Einsichtnahme der Bruttolohnlisten nachverfolgen könnt und dann rechtliche Schritte einleiten werdet.
Als Faustregel sagt man ja der AG sagt den die Größe des Topfes und der BR legt dann mit ihm zusammen die Verteilung fest. Wenn Ihr also anderer Meinung wie er seid dann verhandelt dies vernünftig.
13.12.2023 um 11:00 Uhr
danke. okay, die liste ist dann nicht willkurlich, aber wir sind nicht mit die gründe einversatanden. können wir das als grund der ablehnung nutzten?
13.12.2023 um 13:54 Uhr
Moreno du verrennst dich. es ist noch nicht einmal sicher, dass hier das Mitbestimmungsrecht greift. Denn einzelne einmalige willkürliche Zahlungen kann der AG auch komplett ohne den BR beschließen und auszahlen.
13.12.2023 um 14:39 Uhr
Ach Pickel träum Deinen ,,Arbeitgeberliebe" Traum weiter und nerv nicht!
13.12.2023 um 16:03 Uhr
" Denn einzelne einmalige willkürliche Zahlungen kann der AG auch komplett ohne den BR beschließen und auszahlen."
Dem entgegen steht §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, hier ... Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden...
13.12.2023 um 16:09 Uhr
"es ist noch nicht einmal sicher, dass hier das Mitbestimmungsrecht greift."
Jo ... der AG geht aus purem Masochismus zum BR und legt ihm das vor. facepalm
13.12.2023 um 17:08 Uhr
Mein Gott, die Ideologen-Gruppe mal wieder zusammen.
Fakt bleibt, Vergütungsrichtlinien sind nur mitbestimmungspflichtig, wenn sie einen kollektiven Bezug haben. Wenn einzelne Menschen ohne Systematik eine einmalige Zahlung erhalten sollen, ist das keine Mitbestimmung (und Enigmathika: schlichtweg keine Methode).
13.12.2023 um 17:45 Uhr
Nur weil der AG sagt "es gibt keine Systematik", entfällt dadurch nicht die Mitbestimmung.
Es ist zwar richtig, das wenige "einzelne" MA noch kein MBR auslösen. Aber wenn die Personenzahl groß genug ist, hat man trotzdem den kollektiven Bezug, Systematik hin oder her.
13.12.2023 um 21:37 Uhr
Ach Pickel kapiert das nicht da ist Hopfen und Malz verloren! Hatte gehofft, dass er endlich in ein ...ich liebe meinen Arbeitgeber...Forum gewechselt ist.
*vom Administrator angepasst
14.12.2023 um 05:00 Uhr
@Forenbetreiber ... bitte einschreiten, es muss erlaubt sein, seine Meinung zu äußern, ohne unqualifizierte, herablassende Kommentare zu erhalten.
Genau dieses Verhalten zeigt 0 Sozialkompetenz.
14.12.2023 um 08:36 Uhr
Es gibt also eine Liste mit Mitarbeitern (ich gehe mal von mehr als 3 Namen aus) und es gibt, vom Arbeitgeber bestimmt, Kriterien, wie man auf diese Liste gelangt. Dann seid ihr in der Mitbestimmung, was die Namen angeht.
Bitte mit Fakten und nicht mit Emotionen arbeiten. Ein Gefühl wird euch nicht wirklich weiterbringen. Fragt den Arbeitgeber nach seinen konkreten Kriterien und dann prüft wer noch diese Kriterien erfüllt hat. Und ja, Einzelfälle unterliegen nicht der Mitbestimmung, aber da der Arbeitgeber ja von sich aus mehrere Mitarbeiter benannt hat und konkrete Fakten benannt habt, hat er selbst die Tür aufgestoßen. Wobei ich auch nicht die Auszahlung verhindert hätte sondern den Arbeitgeber meine Kandidaten benannt hätte.
14.12.2023 um 10:48 Uhr
" Wobei ich auch nicht die Auszahlung verhindert hätte sondern den Arbeitgeber meine Kandidaten benannt hätte." Das ist auch meine Meinung, ich hätte Ausbezahlen lassen und wäre dann mit den restlichen Kollegen um die Ecke gekommen. Warum soll der BR verhindern dass MA zusätzlich etwas bekommen, wenn er es nutzen kann dass auch andere in den Genuss kommen. Eure Wähler werden es euch nicht danken wenn aufgrund der Ablehnung nun niemand etwas bekommt.
14.12.2023 um 10:50 Uhr
"Erstellt am 14.12.2023 um 04:00 Uhr von Tagträumer_5 @Forenbetreiber ... bitte einschreiten, es muss erlaubt sein, seine Meinung zu äußern, ohne unqualifizierte, herablassende Kommentare zu erhalten.
Genau dieses Verhalten zeigt 0 Sozialkompetenz."
-> war ja klar das Es wieder nach Mama schreit.
*vom Administrator angepasst
14.12.2023 um 12:43 Uhr
Und die nächste Beleidigung ... @Forenbetreiber ... bitte Unterbinden!
14.12.2023 um 13:07 Uhr
@Forenbetreiber: könnt ihr mal dem Pfirsichkopp ein Mimi- Formular senden? Danke.
14.12.2023 um 16:09 Uhr
Liebe Foren-Mitglieder, ihr alle spielt eine wichtige Rolle in unserer Gemeinschaft. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unser Forum ein Ort des Respekts, der Höflichkeit und Freundlichkeit bleibt. Bitte teilt eure Ideen und Meinungen, jedoch immer in einer respektvollen Art und Weise. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten bitten wir darum, respektvoll miteinander umzugehen. Gemeinsam können wir dieses Forum zu einem Ort gestalten, an dem wir uns gegenseitig unterstützen und eine positive Atmosphäre schaffen. Viele Grüße, Anastasia vom Marketing-Team der W.A.F.
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