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Betriebsversammlung und Social Media

L
Lioness
Dez 2023 bearbeitet

​Hallo zusammen,

bei uns steht die nächste Betriebsversammlung an. Unsere PR-Abteilung würde gerne im Nachgang dazu auf dem firmeneigenen LinkedIn-Account ein paar "positive Zeilen" (natürlich sehr allgemein gehalten, keine Interna) und gegebenenfalls auch Fotos (diese aber nur nach Freigabe) veröffentlichen.

Selbstverständlich müssen wir als der Gastgeber der Veranstaltung unser okay dazu geben, aber mich würde interessieren, wie ihr das einschätzt - ist das rechtlich überhaupt zulässig?

Viele Grüße und DANKE

The Lioness

216010

Community-Antworten (10)

E
enigmathika

12.12.2023 um 15:14 Uhr

Ich würde sagen, nein.

  1. Eine Betriebsversammlung ist eine nichtöffentliche Veranstaltung. Nichts, was hier besprochen wurde, darf an die Öffentlichkeit. Das Einzige, was sie schreiben dürften, ist, dass eine stattgefunden hat.
  2. Die Teilnehmer der Veranstaltung hätten vorher darüber informiert werden müssen, dass Fotos gemacht und ggf veröffentlicht werden.

Wobei sich mir die Frage stellt, wieso Ihr das Fotografieren überhaupt zugelassen habt.

Das ist meine persönliche nicht-professionelle Meinung dazu.

L
Lioness

12.12.2023 um 15:21 Uhr

Haben wir ja noch nicht, die Versammlung wird erst noch stattfinden ;-) So, wie ich es verstanden habe, sollen bestenfalls Bilder von Rednern gemacht werden - aber auch die würden wir fragen müssen, ob das für sie in Ordnung ist.

Aber so ähnlich war mein Bauchgefühl auch...

E
enigmathika

12.12.2023 um 15:43 Uhr

Entschuldige, da habe ich nicht gründlich gelesen. "... steht die nächste Betriebsversammlung an." ist in meinem Hirn nicht angekommen. ;-)

OH
Olav HB

12.12.2023 um 16:10 Uhr

Da der Arbeitgeber und in seinem Auftrag handelnden Personen, in Gegensatz zu eine privaten Person, gem. Datenschutzverordnung zustimmung für die Verarbeitung personenbezogen Daten benötigen (und das ist es wenn man fotografiert) braucht er entweder ein zwingend betrieblichen Grund, den es hier nicht gibt, oder die Zustimmung der Betroffenen. Letzteres it das dünste Eis auf dem man sich bewegen kann, denn dieser Zustimmung kann jeder Zeit zurückgezogen werden. Außerdem ist es zweifelhaft ob Arbeitnehmer wirklich eine freie Entscheidung treffen können (denn abhängig...). Somit hat der AG hier das erste Problem.

Das zweite Problem ist dann die Veröffentlichung der gemachte Bilder. Da es in Deutschland das Porträtrecht gibt (basierend auf das UrhSG) können Bilder nur nach expliziten Zustimmung von Betroffenen veröffentlicht werden. Die hierfür geltende Ausnahmen (öffentliche Veranstaltungen, "Beifang") sind nicht anwendbar, denn der BV ist nicht öffentlich.

Kurz und knapp, nette Idee vom AG, er darf es nicht (auch nicht wenn der BR zustimmt!)

G
GabrielBischoff

13.12.2023 um 10:58 Uhr

Tut es hier nicht auch ein Symbolfoto vom Gremium oder so etwas?

L
Lioness

13.12.2023 um 16:12 Uhr

Vielen Dank für euer Feedback, das hilft uns sehr weiter. Die Berichterstattung bei LinkedIn ist vom Tisch :-)

T
Tagträumer_5

14.12.2023 um 05:13 Uhr

Selten so ein Blödsinn gelesen, selbstverständlich kann der AG nach Einverständnis der MA Bildmaterial verwenden.

Was spricht weiterhin dagegen, allgemeine Informationen auf LinkedIn zu veröffentlichen? Schonmal was von Außenwirkung gehört, wohl nicht ...

Also einfach mit dem AG sprechen, was das Ziel dieses Kampagne sein soll.

C
celestro

14.12.2023 um 10:18 Uhr

"Was spricht weiterhin dagegen, allgemeine Informationen auf LinkedIn zu veröffentlichen?"

Würde Du lesen und versuchen zu verstehen, dann würdest Du so eine Frage nicht stellen. Denn die probelmatischen Punkte wurden ja genannt.

"selbstverständlich kann der AG nach Einverständnis der MA Bildmaterial verwenden."

Niemand hat etwas anderes behauptet.

T
Tagträumer_5

15.12.2023 um 06:13 Uhr

"Würde Du lesen und versuchen zu verstehen, dann würdest Du so eine Frage nicht stellen. Denn die probelmatischen Punkte wurden ja genannt."

Was konkret wurde besprochen?! Was sind die problematischen Punkte?! Eine Betriebsversammlung ist nicht öffentlich ... ja und weiter, kommt noch was oder wieder nur blub blub?!

Pickt man sich diverse allgemeine Punkte heraus und gut ist. Das BR soweit nicht denken, ist klar, deswegen halt nur BR ...

C
celestro

15.12.2023 um 11:19 Uhr

Lesen und Verstehen ... ich werde nicht hingehen und nochmal zusammenfassen / aufbereiten, was hier schon steht. Wenn Deine Intelligenz nicht dafür ausreicht es zu kapieren, ist das nicht mein Problem.

"Das BR soweit nicht denken, ist klar, deswegen halt nur BR ..."

Wer sagt denn, das ich BR bin? Du trollst ja hier nur rum und bist vermutlich kein BRM.

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