Mitarbeiterinformationen
Hallo und guten Morgen zusammen! Unsere Firma plant eine Zusammenstellung aller Mitarbeiter mit Foto, Geburtsdatum, Eintrittsdatum und bitte dazu um eine Einwilligungserklärung. Die Daten sollen nur für interne Zwecke verwendet werden ("wir möchten die gegenseitige Bekanntheit fördern") eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig und alle Mitarbeiter erhalten eine Zusammenstellung. Der Betriebsrat ist nicht mit im Boot. Wenn das gemacht wird, was ist mit denen, die eine. Unterschrift verweigern? Und ist das überhaupt so machbar? In Zeiten von Social Media sehe ich die Liste schon bei Facebook und in diversen Foren.
Community-Antworten (4)
06.11.2013 um 13:18 Uhr
Meine Bekannten suche ich mir selber. Und meine Kollegen geht es nichts an, wann ich geboren bin oder welche Schuhgröße ich habe. Letztendlich läuft es darauf hinaus, dass das irgendwo ausgehängt werden soll und schon ist das nicht mehr intern.
06.11.2013 um 13:27 Uhr
"Wenn das gemacht wird, was ist mit denen, die eine. Unterschrift verweigern?"
Das wissen wir hier natürlich nicht. Möglicherweise werden sie vor der nächsten Mitarbeiterversammlung unter dem Applaus der anderen Kollegen hingerichtet (was natürlich unberechtigt wäre). In der Regel dürfte aber gar nichts weiter passieren.
"Und ist das überhaupt so machbar?"
Ich denke schon. Allerdings sehe ich hier auch zumnindest ein Informationsrecht des BR damit dieser prüfen kann, ob Mitbestimmungsrechte berührt werden.
Ich würde allerdings dazu raten, auf die Angabe des Geburtsdatums zu verzichten, allenfalls den Jahrgang, um Identitätsdiebstahl vorzubeugen.
06.11.2013 um 15:00 Uhr
Hallo Pjöööng,
hingerichtet wird wohl keiner (obwohl ich die Art der Problemlösung einigen zutrauen würde), es wird aber wohl sehr wahrscheinlich doch Druck ausgeübt werden. "Die Anderen erlauben es doch auch" "Sie schon wieder, Sie stellen sich ja immer quer" etc. pp.
Ich stelle daher die Freiwilligkeit der Einwilligungserklärung in Frage.
Und daher nochmals die Frage, ist das so machbar? Auch im Sinne des Datenschutzes?
06.11.2013 um 15:22 Uhr
Soerenstroem,
so ist es nun mal: Wer gegen den Strom schwimmt braucht kräftigere Flossen.
Diese Art des Drucks ist rechtlich aber wohl weder zu fassen, noch zu beanstanden. Wenn es zu viel wird, dann hat der AN grundsätzlich die Möglichkeit, weiter Versuche ihn zu kneten dem Arbeitgeber zu untersagen.
Wenn die AN diese Daten freiwillig zu diesem Zweck herausgeben, dann ist das datenschutzrechtlich wohl kaum zu beanstanden. Diese Zustimmungserklärung muss natürlich widerrufbar sein.