W.A.F. LogoSeminare

Betriebsvereinbarung IBM CONNECTIONS

S
soccerJo
Feb 2019 bearbeitet

Unsere Geschäftsleitung führt die Social Media Software "IBM CONNECTION" ein. Wir, der Betriebsrat, möchte eine Betriebsvereinbarung abschließen. Wer setzt "IBM CONNECTION" auch ein und kann uns eine Mustervereinbarung zur Verfügung stellen? Danke für Eure Hilfe..

1.55403

Community-Antworten (3)

G
gironimo

16.02.2017 um 11:49 Uhr

Schau mal ins BV - Archiv der Hans Boeckler Stiftung. Www.boeckler.de

O
outofmemory

16.02.2017 um 12:03 Uhr

Hier mal ein paar Punkte die in eure Überlegungen einfliessen können:

  • Information über Nutzungsbedingungen sowie über zulässige / unzulässige Ver-arbeitung von Daten (Vereinbarung einer „Netiquette“)
  • Spezifische Schulungs- und Einarbeitungskonzepte
  • Vorgaben zu eingestellten persönlichen Daten („Profile“); Verzicht auf „private“ Daten
  • Art der Nutzung (verpflichtend oder freiwillig); bei freiwilliger Nutzung Sicherstellung von vergleichbaren Kommunikationswegen
  • Grundsatz der nur dienstlichen Nutzung
  • Zeit der Nutzung (Ziel: nur während der Arbeitszeit, um Entgrenzungseffekten vorzubeugen; ggf. technische Beschränkungen der Zugriffszeiten)
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten
  • Beispielsweise: Nutzer sind für eigene Inhalte verantwortlich, wenn sie diese intern einstellen. Für Inhalte, die externen Personen zugänglich gemacht werden, trägt der Arbeitgeber die Verantwortlichkeit (ggf. Freigabeverfahren)
  • Individuelle Haftungsbeschränkungen bezogen auf spezifische Risiken, die sich mit Mitarbeiterportalen verbinden können
  • Ausschluss von Verhaltens- und Leistungskontrollen, gekoppelt mit spezifischen Beweisverwertungsverboten
  • Transparenz bezüglich möglicher Auswertungen
  • Festlegungen zur Nutzung von Bewertungstools („Gefällt mir“)
  • Sicherstellung einschlägiger (datenschutz-)rechtlicher Vorgaben wie etwa Beachtung bestehender Beschränkungen bezüglich besonderer Arten personenbe-zogener Daten (beispielsweise Daten zur Gesundheit, vgl. § 3 Abs. 9 BDSG)
  • Schaffung von Moderatorenkonzepten, die Einwirkungen auf unzulässige Inhalte beinhalten.
  • Schaffung von innerbetrieblichen Beratungsinstanzen, die Beschäftigte im Zweifelsfall verbindlichen Rat zur Zulässigkeit von Veröffentlichungen erteilen („Freigabeverfahren“)
  • Sicherung der Vertraulichkeit, etwa
  • durch Verbot des Zugriffs in der Öffentlichkeit oder
  • durch klare Definition von „Schutzklassen“.
  • Festlegungen zur technischen Datensicherheit
  • Festlegungen zu Zugangsmöglichkeiten wie etwa
  • nur über betriebliche Geräte („Arbeitsplatzcomputer“) oder
  • auch über mobile Geräte (Smartphones, Tablets etc.) bzw.
  • auch über private Geräte (“Bring Your Own Device - BYOD”).
  • Speicher- und Löschkonzepte mit Vorgaben zur Höchstspeicherdauer, zum Umgang mit Daten ausgeschiedener Beschäftigter usw.
  • Sicherung individueller Löschungs- und Korrekturmöglichkeiten bezüglich eige-ner Beiträge
  • Abschließende und vollständige Festlegungen (ggf. in Anlagen zu einer Betriebs-vereinbarung) zu Themen wie
  • Rollen- und Berechtigungskonzepte
  • Auswertungen / Suchfunktionen
  • Schnittstellen von / zu anderen Systemen und Benennung der übermittelten Daten
  • Sicherung bestehender Informations- und Kontrollrechte
  • Sicherung bestehender Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Änderun-gen der genutzten Systeme
I
ICT-BR

27.02.2019 um 09:25 Uhr

Wir als BR stehen vor der gleichen Frage. Bist du bzgl. einer Muster BV weiter gekommen?

Ihre Antwort