Krank in der BEM Massnahme
Hallo,
jemand im Unternehmen ist nach einer längeren Erkrankung von dem AG in eine BEM Massnahme an den nicht originalen Arbeitsplatz gesetzt worden mit Vollzeit.
Nun hat sich der AN nach 2 Wochen einen Magen Darm Infekt zugezogen und war 1 Woche ausser Gefecht.
Wie ist die Lohnfortzahlung? Der AG meint, er muss dafür nicht zahlen. Das kann ja eigentlich nicht so stimmen oder?
Community-Antworten (2)
10.12.2023 um 12:27 Uhr
Hallo Michelle, Deine Beschreibung ist irgendwie nicht schlüssig: -.. ist von dem AG in eine BEM Maßnahme... gesetzt worden. Ein BEM ist eine Maßnahme, in der der Erkrankte mit dem Arbeitgeber redet und man (hoffentlich) gemeinsam zu einem guten Ergebnis kommt. Deshalb die Frage: Hat der AG das alleine entschieden? Dann war das kein BEM. Haben die das gemeinsam so entschieden? Dann wurde der AN nicht "gesetzt". Oder meinst Du eine Eingliederungsmaßnahme der Krankenkasse ("Hamburger Modell")? Dann wäre der Einsatz in Vollzeit fragwürdig. Im Hamburger Modell bezieht der AN weiter Krankengeld. Wenn er dann krank wird, ändert sich am Krankengeld erstmal nichts. Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht durch die Krankheit nicht.
12.12.2023 um 15:12 Uhr
Kommt auf die Art der Erkrankung an. Z.B. wegen Beinbruch 8 Wochen krankgeschrieben, dann ist man hier aus der Lohnfortzahlung raus. Wenn der Kollege wieder arbeitet und eine andersgeartete Krankheit hat, die nicht die Folge der ersten Erkrankung ist, beginnt die Frist neu zu laufen, d.h. der Kollege erhält Lohnfortzahlung für max. 6 Wochen.
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