Hinzuziehung eines Anwalts bei Erstellung einer BV - Kostenübernahme durch Arbeitgeber?
Wir haben unsere Betriebsvereinbarungen gekündigt. Nun haben wir unseren AG gebeten, die Kosten für die Hinzuziehung eines Anwaltes zu übernehmen, da wir mit den BV's nicht wieder "auf die Schnauze" fallen wollen. Die Formulierungen der bisherigen BV's waren rechtlich wohl nicht so sauber und haben dadurch unser Mitbestimmungsrecht für viele Bereiche ausgehebelt. Unser AG verweigert aber jegliche Kostenübernahme. Unsere Gewerkschaft möchten wir nicht hinzuziehen, weil sie in anderen Verhandlungen größtenteils erhebliche Nachteile für die AN "ausgehandelt" hat. Meine Fragen: Kann der AG jetzt eine Kostenübernahme verweigern? Sollten wir erstmal selber BV's zusammenbasteln und dann einen Anwalt hinzuziehen, wenn wir uns mit dem AG nicht einigen können? Danke
Community-Antworten (7)
22.03.2006 um 11:32 Uhr
Hi Lisa, bloß nicht selber basteln, sondern Fachmann holen. Der AG muss die Kosten übernehmen.
gruss, leo
22.03.2006 um 11:37 Uhr
Ergänzung: siehe §40 BetrVG.
Diesen Punkt auf die Tagesordnung setzen und Beschluss fassen.
22.03.2006 um 12:40 Uhr
Wichtig: Auf die Tagesordnung setzen- pauschale Formulierungen vermeiden. Beschlussfassung- auf die Beschlussfähigkeit achten. Ihr könnt auch die Hinzuziehung eines Anwalts nachträglich beschließen falls ihr das bis jetzt nicht oder fehlerhaft gemacht habt.
22.03.2006 um 12:54 Uhr
Vielen Dank an Leo, Frank B. und Barbara H.! Wir haben in unserer letzten BR-Sitzung sogar einen konkreten Beschluß gefaßt! Wir waren beschlußfähig und haben dem Arbeitgebver ausführlich erklärt, warum wir für den Abschluß von BV's einen Rechtskundigen benötigen! Trotzdem hat der AG geantwortet, daß er die Kostenübernahme ablehnt; aus Kostengründen eben. Sind wir auf der sicheren (Rechts-)Seite, wenn wir uns dennoch einen Anwalt nehmen? Wir können doch erst dorthin gehen, wenn wir die Zusage für die Kostenübernahme in der Hand haben, oder? Danke Lisa
22.03.2006 um 22:12 Uhr
wenn ihr einen guten Rechtsanwalt findet klagt er sich die Kosten selber ein. wenn er das nicht schaft, war es sowieso der falsche !
23.03.2006 um 00:02 Uhr
Hallo Lisa,
es ist Euer Recht Fachmänner zur Beratung einzubeziehen. Die Kosten hat der AG zu tragen. Eigentlich braucht man nicht bitten (man macht es aber halt, wegen der vertrauensvollen Zusammenarbeit), das ist einfach so! Droht dem AG einfach mal mit einem Beschlußverfahren in dieser Angelegenheit, das kommt auf jeden Fall teurer, als Euren Fachmann zu bezahlen!
23.03.2006 um 12:49 Uhr
Hallo Lisa. Kannst auch ohne die Zusage für die Kostenübernahme zum Anwalt gehen. Er wird schon für sich selber sorgen, wenn er festgestellt hat , dass der Beschluss ordnungsgemäß gefasst worden ist. Sein Geld wird er schon einklagen. Du kriegst es nicht mal mit.
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