Kostenübernahme bei BR Strategiemeeting - ist der Betrieb zur Kostenübernahme verpflichtet?
Wir wollen mit unserem BR ein Strategiemeeting durchführen. D.h. was wollen wir demnächst erreichen, was sind unsere kurzfristigen, mittel- und langfristigen Ziele als BR. Nun gibt es aber unterschiedliche Auffassungen über die rechtliche Situation. Darf der BR ein Meeting außerhalb des Hauses durchführen, und wer übernimmt die Kosten ? Ist der Betrieb zur Kostenübernahme verpflichtet ?
Hat jemand eine Idee ? Vielen Dank für Eure Hilfe schon jetzt.
Hotte
Community-Antworten (7)
17.07.2006 um 17:55 Uhr
welche kosten fallen denn konkret an?
17.07.2006 um 18:01 Uhr
Hallo Paula,
zumindest die Kosten für einen externen Raum und Moderator. Wir dachten die Moderation sollte von einem externen Kollegen übernommen werden, da wir alle ein wenig betriebsblind sind. Also nach meiner Auffassung nicht die Welt !
17.07.2006 um 21:06 Uhr
Hotte,
ich möchte stark bezweifeln, dass der AG die Kosten für einen BR-Moderator übernehmen muss. Kenne zumindest keine Stelle in irgendeiner Kommentierung, welche darin erforderliche Sachkosten gem. § 40 BetrVG sehen würde.
Was die Kosten für einen externen Raum betrifft, werdet Ihr Euch vom AG ev. die Frage gefallen lassen müssen, warum Euer ansonsten genutzte Sitzungsraum nicht ausreichend sein soll.
Sprich: Ihr solltet Euren Anspruch gut begründen können. Dem Moderator z.B. eine andere Rolle zukommen lassen = Referent einer "Inhouse Schulung" mit dem Thema "Rechte und Pflichten des BR". Bzgl. des externen Sitzungsorts müsst Ihr Euch noch etwas einfallen lassen.
18.07.2006 um 00:02 Uhr
Hallo, wir hatten neulich genau dioeses Thema im Rahmen einer "normalen" BR-Sitzung bearbeitet (5er-BR). Als wir gemerkt haben, dass die Zeit (3 h) nicht reicht haben wir uns einfach mal entspannt beim abendlichen Grillen getroffen. Da kamen eigentlich die besseren Idéen bei raus. Ist zwar nicht 100% Gesetz, aber das hat echt etwas gebracht.
Grüsse
18.07.2006 um 00:31 Uhr
Zur Ergänzung: diesen netten Grillabend haben wir weder Arbeitszeitmäßig noch Kostenmäßig geltent gemacht. Es diente ja auch dem kennenlernen.
18.07.2006 um 13:50 Uhr
@Ahux:
Wenn ihr am Lagerfeuer keine BR-Beschlüsse gefasst habt, widerspricht das doch keinem Gesetz...
18.07.2006 um 14:45 Uhr
@ Gast
Wer sagt denn, dass eine ordentliche BR-Sitzung nicht im Rahmen von "Lagerfeuer-Romantik" stattfinden darf?
Wenn auch Betriebsratswahlen in einem Parkhaus stattfinden können... :-)
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