Erstellt am 28.08.2006 um 08:14 Uhr von Fayence
Indigo,
vorausgehen muss ein ordnungsgemässer Beschluss. Da der RA zu unterschiedlichen Themen herangezogen werden soll, aufpassen, dass von Euch nicht unterschiedliche Rechtsgrundlagen vermischt werden.
Siehe hier:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_0706_26454338.php?navid=1
Lasst Euch den Antrag im Zweifelsfall durch den von Euch ausgewählten RA aufsetzen, der weiss, wie formuliert werden muss!
Erstellt am 28.08.2006 um 10:07 Uhr von Indigo
Danke für die Info @Fayence
Hat mir echt weitergeholfen
gruß Indigo