Nach der BR-Wahl (Listenwahl) 17 Mitglieder, Liste 1 erhielt 10 Sitze,
Liste 2 erhielt 7 Sitze im Betriebsrat. Der Betriebsrat hat 4 Freistellungen.
Nach d'Hondt steht Liste 1, Zwei Freistellungen und Liste 2 stehen auch Zwei Freistellungen zu, was aber in keiner Weise das Ergebnis der Br-Wahl wiederspiegelt. Es gibt Gründe 1 Freistellung zu teilen und zwar die 4. Freistellung. Liste 2 ist gegen die Teilung und sagt: teilt eure Freistellung nicht unsere. Nach einer Teilung der 4. Freistellung würde die Liste 1 über 2,5 Freistellungen verfügen und Liste 2 über 1,5 Freistellungen, was dann dem Wahlergebnis entsprechen würde.
Ist dieses Vorgehen rechtens?