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Abgelehnt: Urlaub meines Kollegen aufgrund meiner BR Tätigkeit

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Icke_halt
Dez 2023 bearbeitet

Meinem direkten Kollegen wurde wiederholt der Urlaubsantrag vom Vorgesetzten mit der Begründung abgelehnt, dass ich an dem Tag im BR sei, Ist das rechtens? Ich sehe das als Benachteiligung meines Kollegen und von mir, da ich, in der Ausübung meines Amtes, als Grund für die Ablehnung benannt werde. Welche Paragraphen greifen für den Fall? Vielen Dank im voraus für eure Vorschläge!

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Community-Antworten (8)

C
celestro

08.12.2023 um 17:11 Uhr

Seid Ihr zu zweit eine Gruppe und könnt Euch nur gegenseitig vertreten? Und wenn keiner von Beiden da ist, bleibt die Arbeit liegen?

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Icke_halt

08.12.2023 um 17:20 Uhr

Nein, es ist ein Ausbildungsbetrieb in dem wir in Tischlerei mit drei Kollegen tätig sind plus jeweils einen Sozialdienst Kollegen pro Gruppe. Das Grundproblem ist, dass keine Vertretung für BR Kollegen in der Personalplanung vorgesehen ist. Das Unternehmen hat eine Gesamtgröße von 250 MA. Meines Erachtens dürfen weder dem BR noch seinen Kollegen ein Nachteil aus der Ausübung des Amtes entstehen. Die regulären BR Sitzungstermine sind in der Jahresplanung definiert und könn(t)en daher gut geplant vertreten werden.

M
Moreno

08.12.2023 um 19:45 Uhr

Vielleicht mal ein Thema für die Einigungsstelle! Mal schauen was der AG dazu meint!

C
celestro

08.12.2023 um 21:26 Uhr

Sehe das auch eher als "Behinderung der BR-Arbeit".

OH
Olav HB

09.12.2023 um 13:03 Uhr

Urlaub verweigern kann der Ag eigentlich nur aus dringend betriebliche Gründe, wobei die Latte da sehr hoch liegt. Da die BR Arbeit nur bedingt "spontan" ist, und Sitzungen eigentlich rechtzeitig vorher bekannt sind, ist es zweifelhaft ob der AG beim Arbeitsgericht damit durchkommen würde. Der AG weiß, spätestens seit Anfang der Legislaturperiode, dass Du im BR bist und hat ausreichend Gelegenheit hier organisatorisch auf einzugehen. Allerdings muss dazu der betroffene Kolleg*In sofort nach Ablehnung des Antrags hierzu zum Arbeitsgericht, denn es betrifft ein individual Anspruch.

Da Du zwar als Prügelknabe in der Arbumentation benutzt wirst, aber nur indirekt betroffen bist, ist es fraglich ob hier tatsächlich "Behinderung von BR-Arbet" in Betracht kommt.

Ihr könnt natürlich als BR diese Situation auch zum Anlaß nehmen die Initiative zu ein entsprechenden BV "Urlaub" zu nehmen. Da werden dann die allgemeine Grundsätze vereinbart, die zukünftig dieses Problem beheben, was sicherlich auch im Iteresse des AGs sein dürfte.

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Icke_halt

09.12.2023 um 16:06 Uhr

Vielen Dank für deine Rückmeldung! Ich bin sogar schon in der 4.Legislatur, der Vorgesetzte kennt die Situation also schon sehr lange und hat immer wieder die BR Tätigkeit mündlich als Grund benannt. Nun hat er erstmals direkt in einer Email meine Tätigkeit als Ablehnung benannt, was uns die Möglichkeit bietet gezielt darauf zu reagieren. Wir haben eine bestehende BV Urlaub, in der das Thema allerdings nicht auftaucht. Ich bin allerdings der Meinung, daß ich vor vielen Jahren beim BR1 Seminar o.ä. gehört habe, daß eben auch meinen Kollegen keine Nachteile durch meine BR Tätigkeit entstehen dürfen, damit eben der BR NICHT als Sündenbock herhalten muss. Da wäre noch meine Frage ob es dafür eine Rechtsprechung bzw gesetzliche Regelung gibt welche dann ja ohnehin höherwertig gegenüber einer BV wäre.

OH
Olav HB

09.12.2023 um 17:19 Uhr

Schaut mal hier nach, das Urteil könnte in seiner Begründung Ansätze bieten wie ihr hier vorgeht.

LAG Berlin Brandburg, Beschluss vom 24.06.2021 (Az.: 26 TaBV 785/21) da geht es um die Mitbestimmung und die Einsetzung einer Einigungsstelle. Könnt den AG mal darauf hinweisen, dass ihm das wesentlich teurer kommt als den Urlaubstag, vor Allem, wenn ihr das in Zukunft bei jede Ablehnung machen müsstet.

I
Icke_halt

09.12.2023 um 22:53 Uhr

Vielen lieben Dank, schaue ich mal drauf!

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