Hallo zusammen,
ich wurde gestern zur neuen BRV gewählt. Da noch viele andere Themen anstanden und auch noch eine Betriebsversammlung folgte, haben wir das Thema Freistellung vertagt. Ich kann ja zunächst mit §37 meine Aufgaben erledigen.

Nun aber zu meiner Frage: Hat schonmal jemand Erfahrungen mit einer Teilfreistellung (50%) eines BRV gemacht?

LG
Enigmathika


Ergänzung: ...und kann davon berichten?