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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiter muss fehlendes Geld beim Handgeld zurückzahlen?

D
Der_Seby
Dez 2023 bearbeitet

Hallo liebe Kolleg*innen,

in unserer Kinder und Jugendhilfeeinrichtung bekommt jeder Mitarbeiterin zu Beginn des Arbeitsverhältnisses 200€ Handgeld ausgezahlt mit dem über die Zeit Einkäufe, Freizeitaktivitäten usw. bezahlt werden. In unserem QM Handbuch gibt es nun ein Dokument, das sagt: "Treten Fehlbeträge bei dem Handgeld auf, müssen diese eigenständig von den Mitarbeitenden ersetzt werden."

Nun stellt sich die frage, ist das so rechtens? teilweise wird Geld an Klient*innen ausgegeben für Busfahrkarten oder Ähnliches und diese verlieren dann die Quittungen. Dann muss ich aus meiner Tasche diesen Betrag aufbringen, da es mein Handgeld ist.

Und dann die Frage, sollte es nicht rechtens sein, wie können wir als BR am besten vorgehen?

Ich freue mich über Rückmeldungen

32908

Community-Antworten (8)

T
takkus

06.12.2023 um 12:29 Uhr

Mein Vorschlag: Ein Ausgabebuch führen, in dem die Ausgaben mit Begründung an wen wann und wieviel ausgezahlt wurde. Unterschrift von Klienten nicht vergessen. Ist dann wie ein Kassenbuch.

M
Moreno

06.12.2023 um 12:30 Uhr

Wer muss Kassendifferenz bezahlen? BGB – Arbeitnehmerhaftung

Die Haftung des Arbeitnehmers für Kassendifferenzen ergibt sich in erster Linie aus § 280 BGB in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB. Hierbei handelt es sich um Schadensersatzpflichten des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber bei einer Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Quelle RA Poeppel

K
Kehler

06.12.2023 um 12:53 Uhr

Bei uns ist es auch so das es ein Ausgabebuch gibt, in dem der Betrag, Empfänger, Verwendungszweck und Unterschrift aufgeführt sind. Das reicht unserem AG aus.

Mir ist gerade aufgefallen: "zu Beginn des Arbeitsverhältnisses" wie lange sollen den die 200 Euro heben?

M
Moreno

06.12.2023 um 12:59 Uhr

wie lange sollen den die 200 Euro heben? Frage Kehler

na bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Das Geld was ausgegeben wird, wird ja wieder durch die Belege reingeholt.

K
Kehler

06.12.2023 um 13:00 Uhr

"wie lange sollen den die 200 Euro heben? Frage Kehler

na bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Das Geld was ausgegeben wird, wird ja wieder durch die Belege reingeholt. "

Manchmal sitzt man echt auf der Leitung. :-(

T
Tagträumer_5

06.12.2023 um 23:05 Uhr

Quittungen aufzuheben ist so komplex?!

Echt nur Kopfschütteln, was kann der AG dafür?!

Wenn ich privat 20€ verliere, sind die auch weg!

K
Kehler

07.12.2023 um 08:39 Uhr

Blödes gschwätz. Lesen und das gelesene verstehen hilft ungemein. Er hat es ja nicht selbst verloren sondern seine zu betreuenden Klient*innen in einer Kinder und Jugendhilfeeinrichtung.

A
abozhok

07.12.2023 um 11:01 Uhr

Liebe Foren-Mitglieder, ihr alle spielt eine wichtige Rolle in unserer Gemeinschaft. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unser Forum ein Ort des Respekts, der Höflichkeit und Freundlichkeit bleibt. Bitte teilt eure Ideen und Meinungen, jedoch immer in einer respektvollen Art und Weise. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten bitten wir darum, respektvoll miteinander umzugehen. Gemeinsam können wir dieses Forum zu einem Ort gestalten, an dem wir uns gegenseitig unterstützen und eine positive Atmosphäre schaffen. Viele Grüße, Anastasia vom Marketing-Team der W.A.F.

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