Mitbestimmung Schichtplanwechsel
Hallo miteinander,
in unserem Betrieb herrscht ein geregelter 3 Schicht-betrieb. Nun kommt es aufgrund von Urlaub oder Krankheit immer wieder vor, dass Mitarbeiter in eine andere Schicht wechseln müssen. Bspw. Hätte der Mitarbeiter nächste Woche eigentlich Nachtschicht, muss nun aber in die Frühschicht. Die Pläne werden immer Wochenweise geschrieben und meistens Mittwoch/Donnerstag ausgehängt. Die Schichten selber unterliegen eigentlich immer der gleichen Reihenfolge Frühschicht-Nachtschicht-Spätschicht. Auf diese Reihenfolge verlassen sich die Mitarbeiter auch und planen auch ihr Privatleben entsprechend. Im oben genannten Beispiel entsteht zudem auch ein Entgeltverlust durch die Zuschlagfreie Frühschicht, was schnell mal 200€ am Monatsende bedeuten kann. Wie viel Spielraum hat der BR hier ?
Unsere Idee war in erster Linie eine BV in der geregelt wird, dass solch ein außerplanmäßiges Einspringen, auch wenn die Pläne nur Wochenweise ausgehängt werden, aber mit einer Reihenfolge gerechnet wird, in irgend einer Form entlohnt werden. Bspw. durch einen Tankgutschein in Höhe der eigentlich zu Erwartenden Schichtzulagen.
Ich freue mich schon auf eure Antworten
Community-Antworten (3)
04.12.2023 um 16:44 Uhr
Wenn so gar nichts geregelt ist, dann unterliegt jede Schichtplanänderung der Mitbestimmung. Egal wie kurzfristig sie erfolgen muss. Ansonsten ist es streng genommen ein Verstoß gegen §87 Abs. 1 (2) BetrVG.
Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass der BR im Rahmen seines Initiativrechts Verhandlungen zu einer BV aufnehmen kann. Hier kann das MBR aus pragmatischen Gründen etwas aufgeweicht werden, und auch Vergütungsregelungen für kurzfristiges Einspringen können vereinbart werden.
Wenn man es per BV schafft, einfachere und faire Lösungen für alle zu finden, sollte doch der AG gesprächsbereit sein.
05.12.2023 um 21:08 Uhr
Zitat: "Die Schichten selber unterliegen eigentlich immer der gleichen Reihenfolge Frühschicht-Nachtschicht-Spätschicht."
Hier sollte (wenn ich das richtig verstanden habe) der BR auch mal ran. Das sieht mir nach einem rückwärtsrotierenden Schichtsystem aus (Nachtschicht => Spätschicht). Das wird bei den Grundsätzen der Schichtplanung als negativ angesehen.
06.12.2023 um 09:42 Uhr
Macht euch als BR an die Arbeit und regelt sowohl das Schichtsystem als auch die Möglichkeiten des Wechsel der Schicht.
Zum Beispiel kann es Springer geben, die sich die Unplanbarkeit abkaufen lassen, oder man vereinbart die Formalien des Wechsels, z.B. auf Wunsch des Mitarbeiters Zulagen wie gearbeitet, auf Wunsch des Arbeitgebers Zulagen werden versteuert gezahlt. Wie auch immer, ihr seid als Betriebsrat in der vollen Mitbestimmung und müsst diese auch wahrnehmen.
Dazu sollte der Arbeitgeber einen entsprechenden Mitarbeiter-Überhang haben, um auf solche kurzfristigen Ausfällen vorbereitet zu sein.
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