W.A.F. LogoSeminare

Freistellung der Arbeit

SL
Samuel Lopes
Dez 2023 bearbeitet

Hallo Zusammen, Aufgrund eines Termins in Ausländerbehörde (Visumverlängerung) musste ich letzter Freitag (27.11.23) von der Arbeit früher weg. Ich habe meinen Chef vor Monaten Bescheid gegeben und erfahre am 04.12.23, dass ich die Stunde nicht bezahlte bekomme. Darf er das ? Ansonsten musste ich am 02.12 zurück nach Brasilien fliegen, weil mein Visum abgelaufen wäre. Es geht nicht nur um private Zweck, sondern ich dürfte nicht mehr im Land bleiben und genauso nicht arbeiten gehen.

Ps: Da es um eine Aufenthaltserlaubnis handelt und ich das machen muss, dachte ich, dass man eine Freistellung bekommt. Mit freundlichen Grüßen Samuel Lopes de Carvalho

53009

Community-Antworten (9)

K
Kehler

04.12.2023 um 15:39 Uhr

§ 616 BGB Vorübergehende Verhinderung. Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

Außer im AV steht das der § 616 BGB ausgeschlossen ist. Dann darf er das.

C
celestro

04.12.2023 um 16:16 Uhr

Stellt sich aber die Frage, ob es nicht möglich gewesen wäre, den Termin so zu legen, das ein Fehlen auf der Arbeit nicht notwendig ist.

K
Kehler

04.12.2023 um 16:21 Uhr

Naja, wenn ich die Zeiten bei uns anschaue (eine Großstadt): Montag 7:30 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 7:30 Uhr - 17:30 Uhr Donnerstag 7:30 Uhr - 12:30 Uhr Freitag 7:30 Uhr - 12:30 Uhr Und die wollen pünklich Feierabend machen (also bei den Nachmittagszeiten), also mindestens eine halbe Stunde vor Schluss der letze Termin.

T
takkus

05.12.2023 um 10:06 Uhr

Naja- dem ArbGeb sollte doch drangelegen sein, Personal zu halten. Der Fachkräftemangel und die durch die Bundesregierung immer wieder angepriesene Fachkräftesuche im Ausland lassen mich bei solch einem Chef nur mit dem Kopf schütteln.

T
Tagträumer_5

05.12.2023 um 22:03 Uhr

5 Tage vor Ablauf das Visum verlängern, was kann konkret der AG dafür, wenn man sich erst so spät darum kümmert?!

Ist kein betrieblicher Termin, folglich muss es der AG nicht bezahlen!

C
celestro

05.12.2023 um 22:12 Uhr

Nicht überall ist der Fachkräftemangel massiv groß. Davon abgesehen kündigt man einen Job meist nicht wegen ein paar Stunden.

*vom Administrator angepasst

F
fantil

06.12.2023 um 10:01 Uhr

Verleumdung (nicht Verleumnung) bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person gegenüber einem Dritten ehrverletzende oder kreditgefährdende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass die Behauptungen unwahr sind.

Da das, was celstro schreibt wahr ist, kann es sich nicht um eine Verleumdung handeln.

M
Moreno

06.12.2023 um 10:40 Uhr

Ist kein betrieblicher Termin, folglich muss es der AG nicht bezahlen!...Zitat

Ansonsten siehe Antwort 1 vom Kehler allerdings kann der §616 auch wie erwähnt im AV ausgeschlossen sein oder durch einen Tarif, wie zB. im TvöD, wo die Freistellungsgründe abschließend aufgeführt sind (Visumsverlängerung gehört nicht dazu) ausgeschlossen sein. Zudem kann der AG auch bei Gleitzeit oder Öffnungszeiten der Behörden außerhalb der Arbeitszeit darauf bestehen, dass Du diese nutzt.

*vom Administrator angepasst

K
Kehler

06.12.2023 um 10:42 Uhr

Celestro hat doch Recht, Gesetzte lesen klappt auf jeden Fall mal nicht.

Ansonsten <*)))o><

Ihre Antwort