Absinken der Mitarbeiterzahl unter 500; Freistellung
Guten Tage werte Kolleg*innen,
in den letzten Wochen haben etliche Mitarbeiter*innen unsren Betrieb verlassen. Es sind auch einige Neue eingestellt worden. Es ist aber möglich, dass die Anzahl der Wahlberechtigten unter 500 gesunken ist (vorher 537).
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Müssen wir als Gremium regelmäßig nachfragen, ob die Belegschaft noch groß genug für zwei Freistellungen ist, oder dürften wir abwarten, dass der Arbeitgeber auf uns zukommt?
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Der BRV mit 100% Freistellung hat sein Mandat niedergelegt. In der nächsten Sitzung (morgen) werden wir also einen neuen BRV wählen und über die Freistellung entscheiden müssen. Müssten wir in diesem Fall nachfragen, wie viele Mitarbeiterinnen der Betrieb noch hat?
LG Enigmathika
Community-Antworten (6)
04.12.2023 um 14:31 Uhr
Ab 200 Mitarbeiter kann man 1 Vollfreistellung nehmen. Bei 501 - 900 MA, sind es sogar 2.
Ich würde sagen das es im AG seine Aufgabe ist die MA Anzahl dem BR mitzuteilen. Soviel ich weiß muss man nur bei anstehenden Wahlen die MA Anzahl erfragen um die größe des Gremiums zu bestimmen.
04.12.2023 um 14:54 Uhr
Sehe ich so wie Kehler-> muss doch als BR nicht jeden Tag recherchieren, wie viele MA im Betrieb sind.
04.12.2023 um 16:35 Uhr
Ich würde die Wahl des neuen Freigestellten ganz normal durchziehen. Wenn der AG dem nicht widerspricht, steht dem m.E. nichts im Wege.
Interpretiert man die MA-Stärke wie im Wahlausschreiben, geht es um "in der Regel Beschäftigte" - man muss also nicht bei jedem Über- und Unterschreiten der 500er Schwelle die Freistellung anpassen.
Das würde ich nur dann tun, wenn Ihr wirklich dauerhaft deutlich unter 500 landen würdet.
04.12.2023 um 17:12 Uhr
Gilt für die Freistellungen nicht die Anzahl der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der BR Wahl? Sonst müssten sich Betrieb, die sich ständig an der 201-, 501-, 901- Mitarbeitergrenze befinden wöchentlich neu aufstellen. Oft gibt es dazu auch Betriebsvereinbarungen.
VG Stadtwerker
04.12.2023 um 21:24 Uhr
Nein Stadtwerker wenn die Belegschaft dauerhaft unter eine Grenze fällt dann ändert sich auch die Zahl der Freistellungen. Aber ich sehe es auch als Aufgabe des AG dies zu kommunizieren.
04.12.2023 um 22:59 Uhr
Stimmt! Hatte das mit der Größe des BR Gremiums verwechselt.
VG Stadtwerker
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