Freistellung / Mitarbeiterzahl unter 200? /
Hallo zusammen,
durch einem Betriebsübergang und weiteren (schon vorab) Kündigungen in anderen Bereichen, sank die Mitarbeiterzahl im Betrieb (vermutlich) unter 200 Arbeitnehmer. Ist nun der Betriebsrat selber dafür verantwortlich die genaue Mitarbeiterzahl zu überwachen und eine Prognose (über die Mitarbeiterzahl) zu erstellen oder ist dies`die Sache der GL? Meine Frage ziehlt auf die Freistellung unseres Betriebsratsvorsitzenden ab - die "eigentlich" nur bei 200 Mitarbeitern (und mehr) gesetzlich möglich ist?
Community-Antworten (6)
04.04.2012 um 13:43 Uhr
Nieaufgeber, als BR würde ich immer davon ausgehen, dass der AG die gekündigten AN wieder ersetzen will. Sollte es anders sein und der AG würde eine Freistellung als nicht mehr erforderlich ansehen, müsste er tätig werden.
Außerdem handelt es sich im § 38 BetrVG um Mindestangaben, mehr geht immer.
04.04.2012 um 15:31 Uhr
Wenn ihr einen Betriebsübergang hattet solltet ihr auf jeden fall über die Anzahl der Mitarbeiter in eurem Betrieb informiert sein. Und Prognosen über die Anzahl der Mitarbeiter und weitere Personalplanungen sind dann für euch nicht mehr wichtig wenn es euch nicht mehr gibt. Lasst euch die Zahlen schnellstens vorlegen. Was gab es denn beim Intressenausgleich/Sozialplan für Mitarbeiterzahlen.
Freistellung? meine Güte, hier werden Kollegen gekündigt.
04.04.2012 um 15:54 Uhr
Die Freistellung gilt i.d.R. für die Amtsperiode. Welche Auswikungen der Betriebsübergang dabei hat, weiß ich nicht. Ich würde jedoch ggf. darauf warten, dass der AG sich zu Wort meldet und so weitermachen wie bisher.
04.04.2012 um 16:25 Uhr
"Die Freistellung gilt i.d.R. für die Amtsperiode. "
Soso ...
Der FreistellungsANSPRUCH gem. § 38 BetrVG ist ausschließlich mit der Anzahl der regelmäßig beschäftigten AN verknüpft. Sinkt diese Zahl unter einer der Schwellenwerte mindert sich der Freistellungsanspruch oder entfällt beim Absinken auf unter 200 MA ganz.
Will der BR mehr als ihm zusteht, muss er seinen Anspruch detailliert begründen können. Gelingt vor einem Arbeitsgericht seltenst ...
04.04.2012 um 20:16 Uhr
um es verständlicher zu machen was ich sagen wollte, die Freistellung finde ich in eurem Fall weniger wichtig als eure Personalplanung. Bekommt ihr überhaupt mit wenn noch 10 weiter Kollegen entlassen werden?
04.04.2012 um 20:34 Uhr
Um mal auf die Frage zu antworten:
"Ist nun der Betriebsrat selber dafür verantwortlich die genaue Mitarbeiterzahl zu überwachen und eine Prognose (über die Mitarbeiterzahl) zu erstellen oder ist dies`die Sache der GL?" Nein das ist nicht eure aufgabe, weil wie schon indirekt gesagt wurde, könnt ihr nur indirekt wissen was Sache ist - als Gremium ist es nicht eure Aufgabe dem AG zu sagen, dass er die Freistellung überdenken sollte...
"Meine Frage ziehlt auf die Freistellung unseres Betriebsratsvorsitzenden ab - die "eigentlich" nur bei 200 Mitarbeitern (und mehr) gesetzlich möglich ist? " Ich wei, das ist jetzt nicht gefragt, aber warum nehmen alle den BRV als frei gestellten? ist das mitunter nciht hinderlich?
Darüber hinaus, ist es mit dem Gesetz nit unkonform (gibt es das Wort?) wenn man mehr als die gesetzlichen Freistellungen hat.
Hoffe ein wenig zur Antwort der Frage beigetragen zu haben :-D
Nachtrag: gibt es wenn dann ein Sternchen? :-D
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