Hallo zusammen,

durch einem Betriebsübergang und weiteren (schon vorab) Kündigungen in anderen Bereichen, sank die Mitarbeiterzahl im Betrieb (vermutlich) unter 200 Arbeitnehmer. Ist nun der Betriebsrat selber dafür verantwortlich die genaue Mitarbeiterzahl zu überwachen und eine Prognose (über die Mitarbeiterzahl) zu erstellen oder ist dies`die Sache der GL? Meine Frage ziehlt auf die Freistellung unseres Betriebsratsvorsitzenden ab - die "eigentlich" nur bei 200 Mitarbeitern (und mehr) gesetzlich möglich ist?