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Krankheitsvertretung

H
hatschi
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege übt seit 3 Monaten eine andere Tätigkeit aus,wegen Krankheit eines anderen Kollegen.Kann er diese auch verweigern.

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Community-Antworten (8)

C
celestro

03.04.2017 um 18:46 Uhr

Gehört diese andere Arbeit zum "Berufsbild" ? Und warum macht man erst 3 Monate und will dann später sich verweigern ?

G
gironimo

03.04.2017 um 18:59 Uhr

War es eine Versetzung? Was steht im Arbeitsvertrag?

H
hatschi

03.04.2017 um 19:07 Uhr

Laut AG soll der Kollege wieder kommen,man hält ihn damit nur hin.Laut Arbeitsvertrag ist der vertretende Kollege in einem anderen Bereich.

G
gironimo

03.04.2017 um 21:31 Uhr

Dann habt ihr keiner Versetzung (Definition siehe § 95 Abs. 3 BetrVG) zugestimmt? Keine Anhörung nach § 99 BetrVG?

Dann könntet ihr den AG auffordern, die personelle Maßnahme rückgängig zu machen. Da kommt § 101 BetrVG ins Spiel.

H
hatschi

03.04.2017 um 21:44 Uhr

Danke für eure Antworten.

T
Topaz

04.04.2017 um 17:26 Uhr

Er kann die Krankheit des Kollegen nicht verweigern. Das ist unmöglich.

M
Moreno

04.04.2017 um 17:37 Uhr

Was meinst Du damit Topaz?

P
Pjöööng

04.04.2017 um 17:40 Uhr

Köstlich!

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